Identifikation |
Signatur: | Z 120 |
Benutzungsort: | Dessau |
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Form-/Inhaltsangaben |
Hinweis: | Der Bestand enthält Archivgut, das personenbezogenen Schutzfristen gemäß § 10 Abs. 3 Satz 2 ArchG LSA unterliegt und bis zu deren Ablauf nur im Wege einer Schutzfristenverkürzung gemäß § 10 Abs. 4 Satz 2 ArchG LSA oder eines Informationszuganges gemäß § 10 Abs. 4a ArchG LSA zugänglich ist. Ein großer Teil des Bestandes (Patientenakten) unterliegt zudem der Schutzfrist gemäß § 10 Abs. 3 Satz 3 ArchG LSA. |
Titel: | Heil- und Pflegeanstalt Hoym |
Laufzeit/Datum (detailliert): | 1843 - ca. 2000 |
Laufmeter: | 47.40 |
Findhilfsmittel: | Ablieferungskartei 1996, Überarbeitung 2006, Findbuch (teilweise online recherchierbar) |
Registraturbildner: | Die Notwendigkeit einer Erweiterung der Dessauer Irrenanstalt zog seitens der Landarmendirektion Planungsüberlegungen nach sich, in deren Folge letztendlich das Schloss Hoym in den Fokus rückte. Nach dem der Landesfiskus im Jahre 1877 der Landarmendirektion das Hoymer Schloss mit der Bestimmung übergeben hatte, dort eine Landessiechenanstalt zu errichten, wurden die notwendigen Umbaumaßnahmen durchgeführt. Am 1. April 1878 konnte die Anstalt, in der es eine sogenannte Blödenabteilung für "Blödsinnige und Epileptiker" und eine Hospitalabteilung für "körperlich Sieche" gab, für zunächst 103 Pfleglinge eröffnet werden. Die Zahl der Pfleglinge erhöhte sich in den folgenden Jahrzehnten und belief sich in der Zeit von 1925 bis 1945 auf 500-600 Pfleglinge. Die Kosten für Unterbringung und Pflege der Kranken übernahmen die Gemeinden, sofern Familienangehörige sie nicht selbst aufbringen konnten. Wenn die Befähigung eines Bewohners ausreichend war, wurde er zu häuslichen oder auch zu landwirtschaftlichen und Gartenarbeiten herangezogen. An der Spitze des Pflegepersonals standen die Diakonissen mit der leitenden Oberschwester, welche seit Gründung der Einrichtung bis zum Jahre 1950 durch Schwestern des diakonischen Oberlin-Mutterhauses in Nowawes bei Potsdam gestellt wurden. Während die Anstalt in Hoym administrativ dem Landesfürsorgeamt in Dessau unterstellt war, nahm die psychiatrische Aufsicht und Betreuung die Landes-Heil- und Pflegeanstalt in Bernburg wahr. Von den in Bernburg im Rahmen der "Aktion T4" durchgeführten Tötungsmaßnahmen waren auch viele Patienten der Hoymer Anstalt betroffen. Im Jahre 1942 erfolgte die Umbenennung der "Landessiechen- und Blödenanstalt Hoym" in "Anhaltisches Alters- und Pflegeheim Hoym". Die entsprechend dem Trägerwechsel 1954 in Kreispflegeheim für Psychiatrie "Rosa Luxemburg" umbenannte und nach 1990 als "Psychiatrisches Pflegeheim Hoym" bezeichnete Einrichtung kam zum 1.1.1993 in die Trägerschaft der "Schloss Hoym - Gesellschaft für soziale Dienste mbH" (Nachfolger: "Schloss Hoym e.V."). |
Bestandsinformationen: | Der Bestand bildet unabhängig von den Veränderungen bei der Namensgebung und der gesellschaftlichen Verhältnisse den gesamten Zeitraum vom Entstehen der Landessiechenanstalt Hoym im Jahre 1878 bis zur Zeit der Trägerschaft des Schloss Hoym e.V. ab. Einige wenige Akten entstammen auch den Vorprovenienzen des Herzoglichen Armenhauses und des Landessiechenhauses Dessau. Die ersten Akten des Bestandes kamen im Jahre 1996 durch eine Abgabe von Frau Dr. Sabine Schnierer ins Archiv, die diese im Frühjahr 1989 für ein Forschungsvorhaben zur Aufarbeitung der Geschichte der Landes-Siechenanstalt Hoym während der Zeit des Nationalsozialismus ausgeliehen hatte. (Ihre Forschungen mündeten in der Publikation "Verwahrt, verlegt, vergessen. Die Einbeziehung der Landes-Siechenanstalt in das "Euthanasie"-Programm des Nationalsozialismus".) Die daraufhin mit dem Schloss Hoym e.V. entstandenen Kontakte führten letztendlich zur Übernahme des gesamten Bestandes dieser Einrichtung. Die in den Jahren 1997, 2002 und 2014 ins Archiv gekommenen Akten waren in Hoym durch ABM-Kräfte auf einer Kartei fast vollständig verzeichnet und nach einem an Schlagwörtern ausgerichteten Buchstabensystem geordnet worden. Während der bei der im Jahre 2006 vorgenommenen Überarbeitung der überwiegende Teil der Aktentitel erhalten blieb, wurde die Ordnung des Bestandes durch eine Klassifikation nach inhaltlichen und sachlichen Schwerpunkten ersetzt und die neu nummerierten Akteneinheiten den Sachgruppen der Gliederung zugeordnet. Die heutige Bestandsbezeichnung "Heil- und Pflegeanstalt Hoym" entspricht nicht der Namensgebung der Einrichtung zu einer bestimmten Zeit, sondern stellt ein zusammenfassende Bezeichnung für die mehrere gesellschaftliche Epochen durchlaufende Archivüberlieferung dar. |
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URL: | https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=192996 |
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