Identifikation |
Signatur: | Z 105 |
Benutzungsort: | Dessau |
|
Form-/Inhaltsangaben |
Titel: | Staatsministerium Köthen |
Laufzeit/Datum (detailliert): | 1767, 1815 - 1856 |
Findbucheinleitung (PDF): | siehe unten unter »Dateien« |
Laufmeter: | 2.10 |
Findhilfsmittel: | Findbuch 2000 (online recherchierbar) |
Registraturbildner: | Staatsministerien als oberste Verwaltungsbehörden entstanden in den anhaltischen Teilfürstentümern als Folge der Revolution von 1848 und per Verordnung vom 5. April 1848, die eine dreistufige Staatsverwaltung einleitete. Das Staatsministerium Köthen war auch nach dem Aussterben der Linie Anhalt-Köthen zunächst alleine für die Angelegenheiten von Anhalt-Köthen zuständig, während übergreifende Angelegenheiten vom Gesamtstaatsministerium Dessau wahrgenommen wurden. Im Zuge der staatsrechtlichen Vereinigung der beiden Herzogtümer wurden am 25. Mai 1853 aus den drei Staatsministerien Gesamtstaatsministerium, Staatsministerium Dessau und Staatsministerium Köthen das Staatsministerium Dessau gebildet. Die anhaltischen Staatsministerien waren als Oberbehörden mit "dirigierender, verfügender, oberaufsehender und vollziehender Gewalt" formal für alle Ressorts zuständig. Eine Aufteilung in Einzelministerien erfolgte nicht. Für die Erledigung bestimmter Fachaufgaben wurden ihnen als Mittelbehörden die Regierungen mit ihren Fachabteilungen unterstellt, denen wiederum die Kreisdirektionen als Unterbehörden unterstanden. Durch die Einsetzung spezieller Justizbehörden wurde die Trennung von Justiz und Verwaltung auf allen Ebenen verwirklicht. |
Bestandsinformationen: | Die Akten des Staatsministeriums Köthen wurden bereits im 19. Jahrhundert übernommen und zunächst in den Pertinenzbestand Abteilung Köthen eingegliedert, aus dem sie nach 1980 wieder herausgelöst und verzeichnet wurden. |
|
|
Files |
Files: | - Z_105--Findbucheinleitung.pdf
|
|
URL for this unit of description |
URL: | https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=192318 |
|