Z 89 Geheime Kanzlei Zerbst, 1439-1793 (Bestand)[Location: Dessau]

Archive plan context


Identifikation

Signatur:Z 89
Benutzungsort:Dessau

Form-/Inhaltsangaben

Titel:Geheime Kanzlei Zerbst
Laufzeit/Datum (detailliert):1439 - 1793
Laufmeter:5.70
Findhilfsmittel:Findbuch um 1920 (online recherchierbar)
Registraturbildner:Bereits weit vor der Herausbildung einer Behördenorganisation im eigentlichen Sinne entstand die Kanzlei als Institution des jeweiligen Regenten, die den amtlichen Schriftverkehr führte und archivierte sowie für Beurkundungen zuständig war. Der Leiter der Kanzlei war der Kanzler, dessen Amt sich für das anhaltische Territorium bereits 1544 nachweisen lässt. Gemeinsam mit den fürstlichen Räten bearbeitete er die laufenden administrativen und jurisdiktionellen Angelegenheiten. Dabei hatte der Kanzler vorrangig die „vertraulichen Sachen“ zu erledigen. Mit dem Vordringen des gelehrten Beamtentums wurde das Amt ausschließlich mit bürgerlichen Räten besetzt.
Das Kollegium der Räte, aus dem sich später die Oberbehörden entwickelten, fungierte unter Leitung des Kanzlers, wobei er den Räten trotz seiner leitenden Funktion gleichgestellt war.
Die älteste nachweisbare Kanzleiordnung für das Fürstentum Anhalt-Zerbst nach der Landesteilung von 1603/06 stammt aus dem Jahr 1614. Im Laufe der Entwicklung einer differenzierten Behördenorganisation wurden in den Kanzleiordnungen immer mehr Spezialbestimmungen über die Behandlung einzelner Sachgebiete an bestimmten Sitzungstagen, über die Prozessführung, über Militärangelegenheiten und anderes getroffen.
Für die Abwicklung des Briefwechsels, die Protokollierung amtlicher Handlungen und die Ausfertigung der Justizsachen standen dem Kanzler und den Räten bzw. den Oberbehörden das Kanzleipersonal zur Verfügung, das sich im 18. Jahrhundert aus Kanzleiräten, Kanzleisekretär, Registrator, Kanzlist und Kanzleiboten zusammensetzte.
Der Kanzleisekretär war vor allem mit dem Briefwechsel und der Ausfertigung der Justizsachen beschäftigt. Er protokollierte bei den Prozessen und musste die nach gehaltenem gerichtlichen Verhör abgefassten Bescheide oder Vergleiche ins Handelsbuch eintragen.
Der Registrator hatte die ihm übergebenen öffentlichen und geheimen Sachen abzuschreiben, dem zuständigen Rat zur Vollziehung zu überreichen und die vom Fürsten erledigten Gesamtsachen an die anderen anhaltischen Fürsten abzusenden. Ebenfalls zu seinen Aufgaben gehörte, die zur Mundierung übergebenen Lehnsbriefe und Privilegien anzufertigen und eine Kopie davon in der Lehnsregistratur zurückzubehalten. Er war für die Ordnung der Registratur zuständig und hatte den Kanzleisekretär in Justizsachen zu unterstützen.
Mit der Erledigung der Schreibarbeiten und die Herstellung von Abschriften eingegangener Mitteilungen war der Kanzlist befasst.
Die Zustellung der amtlichen Schreiben erfolgte durch das Botenpersonal.
Nach dem Aussterben der Anhalt-Zerbster Linie im Jahr 1793 und der Aufteilung Anhalt-Zerbsts auf die anderen drei anhaltischen Teilfürstentümer 1797 gingen die Zuständigkeiten der Geheimen Kanzlei Zerbst auf die Behörden der anderen drei anhaltischen Fürstentümer für den jeweils angegliederten Zerbster Landesteil über.
Bestandsinformationen:Gemeinsam mit den anderen Anhalt-Zerbster Beständen übernahm das 1872 neu gegründete Anhaltische Haus- und Staatsarchiv die Akten der Geheimen Kanzlei Zerbst Ende des 19. Jahrhunderts zur Verwahrung. Eine Bestandsbearbeitung erfolgte nicht, sondern die nach einer älteren Registrande aus dem 18. Jahrhundert vorliegende Ordnung wurde unverändert beibehalten.
Während des Zweiten Weltkriegs wurden aus Sicherheitsgründen zahlreiche Bestände des Anhaltischen Staatsarchivs Zerbst, darunter auch die Archivalien der Geheimen Kanzlei Zerbst, an andere Orte ausgelagert. Eine nicht unerhebliche Anzahl dieser Akten ist verloren gegangen bzw. gilt seit Kriegsende als verschollen. Davon betroffen ist insbesondere der vorliegende Bestand.
 

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URL:https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=188697
 
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