Identifikation |
Signatur: | Z 85 |
Benutzungsort: | Dessau |
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Form-/Inhaltsangaben |
Titel: | Fürstliche und herzogliche Gerichte in Anhalt-Köthen |
Laufzeit/Datum (detailliert): | 1759 - 1850 |
Laufmeter: | 0.30 |
Findhilfsmittel: | Findbuch 2011 (online recherchierbar) |
Registraturbildner: | In den adligen Dörfern bzw. auf den adligen Gütern besaß der Grundherr das Recht zur Ausübung der Zivil- und Strafgerichtsbarkeit in erster Instanz. Er war verpflichtet zu diesem Zweck einen so genannten Gerichtshalter oder "Justitiar" zu bestellen, der von der Landesregierung, die Revisions- und Appellationsinstanz war, eidlich in Pflicht genommen wurde. Außer der eigentlichen Justiz unterstand den adligen Gerichtsherren und deren Beamten das gesamte Polizeiwesen.
Im 18. Jahrhundert, v.a. während der Regierungszeit des Fürsten Carl George Lebrecht (1730-1789), sind in Anhalt-Köthen durch Aussterben der Linie des jeweiligen adligen Lehnsinhabers oder durch Kauf eine Reihe adliger Dörfer und Güter in den Besitz des Fürstenhauses gelangt. Häufig übernahm der Fürst die vom adligen Grundherrn angestellten Gerichtshalter und wandelte die adligen Gerichte in fürstliche Amtsgerichte um. Dazu gehörten die Fürstlichen Gerichte zu Biendorf, Crüchern, Fernsdorf, Frenz, Gnetsch, Görzig, Geuz, Hohnsdorf, Kleinwülknitz, Libehna und Reinsdorf.
Das Gut Biendorf gelangte mit dem Dorf 1741 aus dem Besitz des Erbherrn Busso von Hagen in das Eigentum des Fürsten Carl George Lebrecht von Köthen und diente später nach dessen Tod seiner hinterlassenen Gemahlin als Witwensitz.
Nach dem Aussterben der Linie derer von Wülcknitz fielen 1798 die Güter Crüchern und Reinsdorf an das Anhalt-Köthener Fürstenhaus.
Das Vorwerk Libehna kaufte Carl George Lebrecht von Köthen im Jahr 1784 von denen von Esebeck und das Dorf und Gut Frenz im Jahr 1787 von der Familie von Wietersheim. Außerdem erwarb er 1786 die Güter in Hohnsdorf, Gnetsch sowie 1790 in Görzig.
In Geuz besaß Kurt von Börstel zu Beginn des 17. Jahrhunderts einen freien Sattelhof und drei freie Höfe. Später wurde der Sattelhof fürstliches Gut und danach wieder Rittergut.
Die verschiedenen Eigentümern gehörenden Besitzungen in Kleinwülknitz sind bereits 1730 zu einem fürstlichen Gut vereinigt worden, das später wieder in Privatbesitz übergegangen ist.
1811 wurde im Fürstentum eine Justizorganisation nach französischem Vorbild eingeführt, die zur Aufhebung der Patrimonialgerichtsbarkeit führte. Nach Zurücknahme der neuen Staats- und Justizverfassung 1812, wurden in den Folgejahren die Patrimonialgerichte teilweise wiederhergestellt. Erst im Zuge der Revolution von 1848/49 erfolgte 1850 die vollständige Auflösung der Patrimonial- und herzoglichen Gerichte. |
Bestandsinformationen: | Akten der fürstlichen und herzoglichen Gerichte wurden Ende des 19. Jahrhunderts in das 1872 neu gegründete Anhaltische Haus- und Staatsarchiv Zerbst übernommen und dort unabhängig von ihrer Provenienz gemeinsam mit den Akten der anderen Anhalt-Köthener Hof- und Staatsbehörden in den neu gebildeten Pertinenzbestand "Abteilung Köthen" integriert, der in dieser Ordnung im Wesentlichen noch heute unter der Bestandssignatur Z 70 vorliegt.
Vereinzelt wurden bei Provenienztrennungen weitere Akten dieser Gerichte, die erst zu Beginn des 20. Jahrhunderts an das Anhaltische Staatsarchiv Zerbst bzw. nach 1947 an das Landesarchiv Oranienbaum abgegeben worden sind, ermittelt und zu dem vorliegenden Bestand formiert. Die Erschließung erfolgte im Jahr 2009. 2011 wurde ein Findbuch erstellt. |
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Related units of description |
Related units of description: | siehe auch: Z 70, C 3e Anhang. Die adligen Güter Betreffendes, 1572-1853 (Gliederungsgruppe)
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URL for this unit of description |
URL: | https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=188687 |
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