Identifikation |
Signatur: | Z 71 |
Benutzungsort: | Dessau |
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Form-/Inhaltsangaben |
Titel: | Landesregierung Köthen |
Laufzeit/Datum (detailliert): | 1608 - 1857 |
Laufmeter: | 10.90 |
Findhilfsmittel: | Findbuch 2015 (online recherchierbar) |
Registraturbildner: | Die Landesregierung hat sich aus dem fürstlichen Rat des 16. Jahrhunderts entwickelt. Als Institution nahm sie sowohl administrative als auch jurisdiktionelle Funktionen wahr. Die Landesregierung führte als oberstes Landes-Justiz-Kollegium die Aufsicht über Landeshoheits-, Grenz-, Auswanderungs-, Steuer-, Lehns-, Zoll-, Innungs- und Polizeisachen sowie über alle Justizämter, Unter- und adligen Gerichte. Vor ihr suchten die Eximierten (Schriftsässigen) ihr Recht in erster, die sonstigen Landesbewohner in zweiter Instanz. Von ihren Erkenntnissen ging die Appellation an die Reichsgerichte. Nach dem Aufhören der reichskammergerichtlichen Jurisdiktion stellte sie die oberste Gerichtsinstanz dar, jedoch wurden weiterhin Appellationen und fiskalische Prozesse an auswärtige Gerichte zur Einholung eines Spruches versandt. 1817 erfolgte für die anhaltischen Herzogtümer sowie Schwarzburg-Rudolstadt und -Sondershausen die Einrichtung eines gemeinschaftlichen Oberappellationsgerichts in Zerbst, das bis 1849 existierte. Nach dem Beitritt zum Rheinbund 1807 führte Anhalt-Köthen 1811 mit dem Code Napoléon als alleiniges Gesetzbuch und dem Code de procédure unter Aufhebung aller Patrimonialgerichtsbarkeiten und der Landesregierung eine Justizorganisation nach französischem Vorbild ein und unterstellte die Landesverwaltung der Direktion eines Staatsrats. Unter der Vormundschaftsregierung des Dessauer Herzogs wurde die neu eingeführte Staats- und Justizverfassung 1812 wieder suspendiert und die Justiz-, Verwaltungs- und Finanzbehörden einer völligen Neuregelung unterzogen. An die Spitze trat die Landesregierung, der im Wesentlichen die oben beschriebenen Funktionen wieder übertragen worden sind. Als Verwaltungs-Kollegium war sie auch für die Stipendien- und Armensachen, das Medizinal-, Militär-, Gendarmerie-, Pass- und Feuersozietätskassenwesen zuständig. Sie wirkte als Lehnskurie und in Personalunion zugleich als Konsistorium. Nach dem Tod des letzten Herzogs von Anhalt-Köthen am 23.11.1847 wurde das Herzogtum der Verwaltung durch Anhalt-Dessau unterstellt. Im Zuge der Revolution von 1848/49 erfolgte die Trennung von Verwaltung und Justiz auf zentraler Ebene durch die Auflösung der Landesregierung. Die jurisdiktionellen Funktionen übernahm das neu gebildete Oberlandesgericht Köthen und die bisherigen Verwaltungsaufgaben der Landesregierung und der Rentkammer die "Herzogliche Regierung", die sich in die zwei Abteilungen für die Verwaltung des Innern und für die Verwaltung der Finanzen gliederte. |
Bestandsinformationen: | Akten der Landesregierung Köthen gelangten aus dem Archiv des Fürsten-/Herzogtums Anhalt-Köthen 1872 in das neu gegründete Anhaltische Haus- und Staatsarchiv Zerbst und wurden dort unabhängig von ihrer Provenienz gemeinsam mit den Akten der anderen Anhalt-Köthener Hof- und Staatsbehörden in den neu gebildeten Pertinenzbestand "Abteilung Köthen" integriert, der in dieser Ordnung im Wesentlichen noch heute unter der Bestandssignatur Z 70 vorliegt. Weitere Akten der Landesregierung wurden in den 20er/30er Jahren des 20. Jahrhunderts von der Anhaltischen Regierung Dessau, der Anhaltischen Finanzdirektion Dessau und den anhaltischen Amtsgerichten an das Anhaltische Staatsarchiv Zerbst abgegeben, die in den 90er Jahren des 20. Jahrhunderts zu einem Provenienzbestand formiert worden sind. Der Bestand wurde in den Jahren 1995 bis 2015 verzeichnet. |
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Related units of description |
Related units of description: | siehe auch: Z 70 Abteilung Köthen, 1316-1887 (Bestand)
siehe auch: Z 222 Oberlandesgericht Köthen, 1774-1856 (Bestand)
siehe auch: Z 115 Regierung Köthen, 1775-1883 (Bestand)
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URL for this unit of description |
URL: | https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=188674 |
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