Identifikation |
Signatur: | Z 57 |
Benutzungsort: | Dessau |
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Form-/Inhaltsangaben |
Titel: | Fürstliches Gericht Großbadegast |
Laufzeit/Datum (detailliert): | 1810 - 1811 |
Laufmeter: | 0.10 |
Findhilfsmittel: | Findbuch 2011 (online recherchierbar) |
Registraturbildner: | In den adligen Dörfern bzw. auf den adligen Gütern besaß in der Regel der Grundherr das Recht zur Ausübung der Zivil- und Strafgerichtsbarkeit in erster Instanz. Er war verpflichtet zu diesem Zweck einen so genannten Gerichtshalter oder "Justitiar" zu bestellen, der von der Regierung, die Revisions- und Appellationsinstanz war, eidlich in Pflicht genommen wurde. Außer der eigentlichen Justiz unterstand den adligen Gerichtsherren und deren Beamten das gesamte Polizeiwesen.
Die Fürsten von Anhalt-Dessau erwarben vor allem im 18. Jahrhundert außerhalb ihres Fürstentums eine Reihe adliger Dörfer und Güter als Privatbesitz, für die sie die Gerichtsbarkeit in erster Instanz und das Patronatsrecht besaßen. Die dortigen adligen Gerichte wandelten sie in fürstliche Gerichte um.
Das Dorf und Gut Großbadegast, das sich unter Anhalt-Köthener Landeshoheit befand, verkauften Vertreter der Familie von Brösigke 1723 an Fürst Leopold I. von Anhalt-Dessau (1676-1747).
1811 wurde im Fürstentum Anhalt-Köthen eine Justizorganisation nach französischem Vorbild eingeführt, die zur Aufhebung der Patrimonialgerichtsbarkeit führte. Nach Zurücknahme der neuen Staats- und Justizverfassung 1812, wurden in den Folgejahren die Patrimonialgerichte teilweise wiederhergestellt. Erst im Zuge der Revolution von 1848/49 erfolgte auf Grund der "Verordnung über die Aufhebung der Patrimonialgerichtsbarkeit sowie über die anderweite Organisation der Gerichtsbehörden für Anhalt-Dessau und Anhalt-Köthen" vom 26.07.1850 die vollständige Auflösung der Patrimonial- und herzoglichen Gerichte. |
Bestandsinformationen: | Akten der fürstlichen und herzoglichen Gerichte wurden Ende des 19. Jahrhunderts in das 1872 neu gegründete Anhaltische Haus- und Staatsarchiv Zerbst übernommen und dort unabhängig von ihrer Provenienz gemeinsam mit den Akten der anderen Anhalt-Dessauer Hof- und Staatsbehörden in den neu gebildeten Pertinenzbestand "Abteilung Dessau" integriert, der in dieser Ordnung im Wesentlichen noch heute unter der Bestandssignatur Z 44 vorliegt.
Vereinzelt wurden bei Provenienztrennungen weitere Akten dieser Gerichte, die erst zu Beginn des 20. Jahrhunderts an das Anhaltische Staatsarchiv Zerbst bzw. nach 1947 an das Landesarchiv Oranienbaum abgegeben worden sind, ermittelt und zu dem vorliegenden Bestand formiert. Die Erschließung erfolgte im Jahr 2009. 2011 wurde ein Findbuch erstellt. |
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Related units of description |
Related units of description: | siehe auch: Z 70, C 3e Anhang. Die adligen Güter Betreffendes, 1572-1853 (Gliederungsgruppe)
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URL for this unit of description |
URL: | https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=188663 |
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