Z 33 Stadtgericht Bernburg, 1578-1863 (Bestand)[Location: Dessau]

Archive plan context


Identifikation

Signatur:Z 33
Benutzungsort:Dessau

Form-/Inhaltsangaben

Titel:Stadtgericht Bernburg
Laufzeit/Datum (detailliert):1578 - 1863
Laufmeter:4.40
Findhilfsmittel:Findbuch 2019 (online recherchierbar)
Registraturbildner:Im 16. Jahrhundert setzte sich in Anhalt eine Ämterverfassung durch. Den Ämtern stand ein Amtmann vor, der wirtschaftlich-polizeiliche, jurisdiktionelle und finanzielle Funktionen hatte. Ihm unterstellt waren auch die amtssässigen Städte.
Im Gegensatz dazu besaßen die Städte, die das Privileg der Schriftsässigkeit erworben hatten, eine Selbstverwaltung, die sich auf die Zivil- und Strafgerichtsbarkeit in erster Instanz, das Polizeiwesen, städtische Angelegenheiten und das Finanzwesen erstreckten und die der Zentralverwaltung direkt unterstellt waren. Vereinzelt gab es innerhalb schriftsässiger Städte amtssässige Bezirke, die in die Zuständigkeit des Amtmanns fielen. Daneben existierten noch schriftsässige Häuser und Personen, die nur der Landesregierung unterstanden.
In Anhalt-Bernburg war die einzige schriftsässige Stadt die Residenzstadt Bernburg.

Der jeweils amtierende Bürgermeister übte als Richter mit Unterstützung des Stadtschreibers oder Stadtsyndikus die Gerichtsbarkeit und die städtische Polizei aus.
Die Haupttätigkeit des Stadtschreibers bestand u.a. darin, die Gerichtssachen mit den beteiligten Parteien zu verhandeln, das Vorgebrachte zu protokollieren, und in Prozessen und Klagen den Tatbestand genau zu ergründen. Kam kein gütlicher Vergleich zustande, so erteilte er einen rechtlichen Bescheid, der in das Gerichts- oder Handelsbuch einzutragen war. Ebenfalls hatte er sich um die Bevormundung von unmündigen Witwen und Waisen und die Regulierung der Verlassenschaft ihres verstorbenen Angehörigen zu kümmern. Der Stadtsyndikus informierte den fürstlichen Beamten über Verbrechen und veranlasste die Festnahme des Täters. Er war nicht nur städtischer, sondern auch staatlicher Beamter und erhielt seine Bestallung von der Landesregierung.

Nach der erfolgten Umwandlung der Ämter in Justizämter im Jahr 1810 und der Schaffung gleichmäßig formierter Magistratskollegien im Jahr 1823, wurden 1825 Alt-, Neu- und Bergstadt Bernburg einem gemeinsamen Magistrat unterstellt.

Im Jahr 1847 ersetzte das neu erichtete Stadt- und Landgericht Bernburg als "Untergericht mit kollegialischer Verfassung" und erweiterten Befugnissen die Justizämter Bernburg, Plötzkau und Mühlingen sowie das Stadtgericht Bernburg. Die Polizeiverwaltung wurde an ein einzelnes Mitglied des Gerichts als ständiger Aufgabenkreis übertragen. Die Einnahme und Abrechnung der herrschaftlichen Abgaben und Gefälle übernahm ein neu geschaffenes Rentamt in Bernburg.
Bestandsinformationen:Akten des Stadtgerichts Bernburg wurden Ende des 19. Jahrhunderts von dem 1872 neu gegründeten Anhaltischen Haus- und Staatsarchiv Zerbst übernommen und
dort unabhängig von ihrer Provenienz gemeinsam mit den Akten der anderen Anhalt-Bernburger Hof- und Staatsbehörden in den neu gebildeten Pertinenzbestand "Abteilung Bernburg" integriert, der in dieser Ordnung noch heute unter der Bestandssignatur Z 18 überliefert ist.

Weitere Übergaben von Stadtgerichtsakten durch die anhaltischen Behörden und Gerichte erfolgten in den 20er/30er Jahren des 20. Jahrhunderts an das Anhaltische Staatsarchiv Zerbst. Die in den Abgaben ermittelten Akten der Provenienz "Stadtgericht Bernburg" wurden zu dem vorliegenden Provenienzbestand formiert.
 

Related units of description

Related units of description:siehe auch:
Z 18 Abteilung Bernburg, 1316-1901 (Bestand)

siehe auch:
Z 13 Anhaltische Amtsbücher, 1307-1621 (Bestand)

siehe auch:
Z 11, 04. Stadtgericht Bernburg, 1751-1847 (Gliederungsgruppe)
 

URL for this unit of description

URL:https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=188262
 
Home|Login|de en fr
Landesarchiv Sachsen-Anhalt :: Online research