Identifikation |
Signatur: | Z 88, F 75 Nr. 47 |
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Form-/Inhaltsangaben |
Titel: | Verordnungen Fürst Friedrich Augusts von Anhalt-Zerbst |
Enthält/ Darin: | Enthält: Mandat über das Verbot des Hausierhandels außerhalb der öffentlichen Märkte vom 6. Sept. 1760. - Mandat über Maßnahmen zur Verhinderung der Ausbreitung der aufgetretenen pestähnlichen Seuche vom 26. Sept. 1770. - General-Pardon für die aus dem Anhalt-Zerbster Militär Desertierten vom 1. Jan. 1772. - Verordnung über das Verbot der medizinischen Behandlung durch Scharfrichter und Verabreichung nicht genehmigter Arzneien vom 6. Okt. 1772. - Mandat vom 10. Nov. 1772 über die Erneuerung des kaiserlichen Edikts zur Abstellung verschiedener in Handwerkssachen eingerissener schädlicher Missbräuche aus dem Jahr 1731 vom 23. April 1772. - Mandat über die Gestattung der Niederlassung von Juden und des Handels auswärtiger Juden im Fürstentum Anhalt-Zerbst unter Aufsicht vom 17. April 1776 in deutscher und italienischer Sprache. - Verordnung über Maßnahmen zur Verhinderung der Ausbreitung der aufgetretenen Viehseuche vom 17. April 1776. - Verbot des Praktizierens von Medizinern, Chirurgen und Feldschern ohne Zahlung einer Taxe oder des Zolls vom 4. Mai 1776. - Verordnung über den vermehrten Anbau von Feldfrüchten und Anbau von Obstbäumen zur Förderung der Ökonomie und Landwirtschaft vom 4. Mai 1776. - Erneuertes landesherrliches Edikt wegen der Sabbatsfeier bzw. Einhaltung der Sonn-, Buß- und anderen Festtage vom 4. Juli 1776. |
Laufzeit/Datum (detailliert): | 1760, 1770, 1772, 1776 |
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URL for this unit of description |
URL: | https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=1783348 |
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