Z 4 III, 8b Nr. 23 (fehlt) Verschreibung des Rats zu Köthen, darin er sich verpflichtet, zu den 250 Scheffel Roggen, welche für 1000 Gulden Hauptsumme Fürst Wolfgang zu Anhalt wiederkäuflich verschrieben und dem Rate cediert sein, noch 30 Gulden zuzulegen und jährlich aus ihren Bürgerkindern zwei[Location: Dessau]

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Identifikation

Signatur:Z 4 III, 8b Nr. 23 (fehlt)

Form-/Inhaltsangaben

Titel:Verschreibung des Rats zu Köthen, darin er sich verpflichtet, zu den 250 Scheffel Roggen, welche für 1000 Gulden Hauptsumme Fürst Wolfgang zu Anhalt wiederkäuflich verschrieben und dem Rate cediert sein, noch 30 Gulden zuzulegen und jährlich aus ihren Bürgerkindern zwei Stipendiaten davon zu halten
Laufzeit/Datum (detailliert):Köthen, Ostern 1559
 

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