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Z 4 IV, 543b Nr. 29 Kopie von Wolfgangs, Fürst zu Anhalt, Lehenbrief des Friedrich von Thünen zu Merzien gesessen und allen seinen rechten männlichen Leibeslehenserben, und wenn der nicht mehr ist, als dann und nicht eher Hans Thünen, seinen Bruder, zu Schwartzau und allen seinen rechten männliche[Location: Dessau]
Identifikation |
Signatur: | Z 4 IV, 543b Nr. 29 |
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Form-/Inhaltsangaben |
Titel: | Kopie von Wolfgangs, Fürst zu Anhalt, Lehenbrief des Friedrich von Thünen zu Merzien gesessen und allen seinen rechten männlichen Leibeslehenserben, und wenn der nicht mehr ist, als dann und nicht eher Hans Thünen, seinen Bruder, zu Schwartzau und allen seinen rechten männlichen Leibeslehenserben, und wenn der nicht mehr ist, als dann und nicht eher diesen seinen hiernachgeschriebenen Vetter, nämlich zum ersten Valtin und Friedrich Thünnen und ihren Brüdern zu Wolstorf und allen ihren Leibeslehenserben und wenn der aber nimmer ist, Friedrich Thün, Ritter zu Weißenburg und allen seinen männlichen Leibeslehenserben und wenn der aber nimmer ist, als dann und nicht eher, Hans Thünen und allen seinen männlichen Leibeslehenserben zu Blankenburg, über diese hernachgeschriebenen Stücke und Güter gegeben nämlich das vorerst Merzien, mit dem Sitz in ihrer fürstlichen Gnaden Herrschaft Köthen, mit allen seinen Gerechtigkeiten, Nutzen, Würden, Lehen, Zinsen, Diensten, Renten, Geschossen, Triften, Weidenwiesen, Gehölzen, Angern, Wassern, Teichen, Teichstätten, Gerichten, oberst und niederst, über Hals und Hand Schulde und Gülde, braun und blau, allen und ingleichen Ein- und Zugehörungen, nichts davon ausgenommen in allermaßen, das vormals Reinhardt Zorre von seiner fürstlichen Gnaden Herrschaft zur Lehen getragen zur rechten gesamten männlichen Lehen, als weil ihre fürstlichen Gnaden daran zu verleihen gebühret, und ausgenommen, was nach anderen Leuten darin zuständig, darin leihen ihm seine fürstlichen Gnaden Paul Cnicken Gurth, mit sechs halben Hufen Gehölze, Wiesen und einen wüsten Schenkhof im Dorfe Merzin gelegen, so er von ihm erblich erkauft und zwei Hufen in allen Feldern, aber zwei Hufen in zwei Feldern auf Basdorfer Marke, so Urban Reichardts gewest, und er von ihm dieselbe durch einen Kauf an sich gebracht, und zwei Hufen auf Merziener Marke gelegen, so Ulrich Sacks gewest, dazu das vorerst Hosdorf, so bemelter Friedrich Thüne zu Merzien von Berndt Kolben gekauft mit Gerichten, oberst und niederst, über Hals und Hand im Felde und im Dorfe, soweit die reichen, mit aller seinen Ein- und Zubehörungen, Triften, Wegen, Teichstätten, Ängern, Wiesenwachs, Gehölzen, Schossen, Renten, Zinsen, Diensten und allen anderen seinen Gerechtigkeiten und Freiheiten, doch nicht weiter, dann wie Berndt Kolbe das Dorf Hosdorf gehabt hat, und 6 Hufen frei zu Schwartze und einen wüsten Hof mit Zinsen und Lehen, drei freie Hufen zu Porst und eine Wiese, die am Zieringe gelegen, zwei wüste Höfe mit Zinse und Lehen doch nicht weiter noch mehr, dann soviel Berndt Kolb daran gehabt hat, zweieinhalb freie Hufen Landes zu Gültz auf der Marken, und zwei freie Hufen auf Klepziger Marke, eine freie Hufe auf der Stadtmarke zu Köthen, eine freie Hufe auf hohen Köthener Marke gelegen, eine freie Hufe auf Pasdorfer Marke, vier freie Hufe auf Merziner Marke, ein wüster Hof im Dorfe zu Merzin, zweieinhalb freie Hufen, ein viertel auf Zirckwitzer Marke, eine freie Hufe zu Vorlehen auf Pasdorfer Marke als das Reichardt Zorre sel. von seiner fürstlichen Gnaden Herrschaft gehabt hat |
Enthält/ Darin: | Enthält auch: Veith Reichhardts Ehefrau Leibzuchtbrief. |
Laufzeit/Datum (detailliert): | Köthen, 1524 nach Bekehrung Pauli |
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URL for this unit of description |
URL: | https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=1384201 |
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