Z 4 IV, 520 Nr. 50 Kopie von Woldemars, Fürst zu Anhalt, Lehenbrief, dem Andreas von Wülknitz zu Biendorf und allen seinen männlichen Leibeslehenserben und wenn der nicht mehr ist, als dann und eher nicht Caspar und Hans von Wülknitz, Gebrüder, seinen Vetter und ihren männlichen Leibeslehenserben[Location: Dessau]

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Identifikation

Signatur:Z 4 IV, 520 Nr. 50

Form-/Inhaltsangaben

Titel:Kopie von Woldemars, Fürst zu Anhalt, Lehenbrief, dem Andreas von Wülknitz zu Biendorf und allen seinen männlichen Leibeslehenserben und wenn der nicht mehr ist, als dann und eher nicht Caspar und Hans von Wülknitz, Gebrüder, seinen Vetter und ihren männlichen Leibeslehenserben gegeben über diese hiernachbeschreibene Stücke und Güter zu gesamten männlichen Lehen, nämlich im Dorfe zu Oster-Köthen zehn Höfe besatzt und unbesatzt, mit Lehnen und Zinsen, item drei Viertel Landes auf der Marke zu Groß-Paschleben, item auf der Marke zu Köthen zweieinhalb Hufe Landes, item eine halbe Hufe Landes zu Güdersee, item eine Hufe Landes zu Güdersee, item eine Hufe Landes auf der Marke zu Strositz, item einen wüsten Hof zu Wolckendorf, item im Dorf zu Merzin einen Hof und Lehnen, und Zinsen, item eine Breite Ackers, vor der Stadt Köthen gelegen vor dem Schallaunischen Tore, item aber 3 Höfe, die liegen im Dorfe zu Pasdorf, solche obschriebene Güter sie Hans von Lattorf erblich abgekauft und auf sich gebracht haben, item zwei Hufe im Dorfe zu Körmigk mit Lehnen und Zinsen, zwei Hufen auf der Marke zu Körmigk, item eine halbe Hufe Landes zu Büsen, die sie Hans von Lattorf abgekauft und auf sich gebracht haben, demnächst auf Ilsdörfer Dorfmarke, sieben Hufen Landes und in demselbigen Dorfe sieben wüste Höfe, item zu Dohndorf einen Bauernhof besatzt mit einen Hufen Landes auf derselbigen Marke gelegen, item auf der Friesinger Marke zwei Morgen Landes in allen Feldern, item auf der Neuen Stadtmarke, zwei Hufen Landes, die von ihren Eltern an sich gebracht und gekommen sind, auch haben seine fürstlichen Gnaden ihnen die wüsten Dorfstätten und Marke Kötteritz genannt, zwischen Wolsdorf und Wrentz gelegen, mit allen Gerechtigkeiten und Zubehörungen, Triften, Weiden, Äcker, Teichstätten besatzt und unbesatzt, mit Gerichten Oberst und Niedersten, oberhalb und oberhand naichts ausgenommen, sondern in allermaßen das vormals die Hans, Hermann, Curdt, die Köhler von seiner fürstlichen Gnaden und dero Herrschaft zu Lehen getragen haben, und sie erblich nach laut einer Verschreibung verkauft und sonderlich mit 5 Hufen Landes, daran der Abt zu München, Nienburg und das Gotteshaus zu Löbenitz Gerechtigkeit vermeinen zu haben, so fern ihnen das vormals von der Herrschaft von Anhalt nicht bewilligt, solche obbeschriebene Stücke und Güter sollen und mögen die obgenannten von Wülknitz besitzen und gebrauchen, mit allen ihren Zubehörungen und Gerechtigkeiten als sie die Lattorf von seiner fürstlichen Gnaden und dero Vorfahren und hernachmals ihre Eltern zu männiglichen gesamten Lehen gesessen und gebraucht haben.
Laufzeit/Datum (detailliert):Freitag auf Invocavit 1506
 

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