Identifikation |
Signatur: | Z 44, C 5c Nr. 16 Bd. IV |
Filmsignatur: | 6361 |
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Form-/Inhaltsangaben |
Enthält/ Darin: | Enthält u.a.: Instruktionen an die Rentkammer, 1763. - Verordnung an Beamte und Pächter, die Gebäude in erbaulichen Stande zu erhalten. - Verordnung an die Zimmerleute und Maurer, sich keine Späne und Holz mit nach Hause zu nehmen. - Der anzulegende Mühlenbau zwischen Libehna und Raguhn. - Zirkular wg. Verkauf von Rinderhäuten außer Landes. - Verordnung zur Meldung von Anzünden des Rübensaat-Strohs, bei 10 Reichstaler Strafe. - Meldung, wenn Untertanen freiwillig Soldaten werden oder Soldaten abgeworben werden. - Zirkular an die Beamten, die Untertanen zum Stämme roden auf Mosigkauer Heide anzuhalten und nicht außer Landes zu verkaufen, ingleichen die Ämter Sandersleben und Großalsleben. - Zirkular wg. Versteinerung der Wolle bei den Schäfereien. - Ansuchen des Ziegelmeister Gehre aus Raguhn. - Anfragen des Forstmeisters Werner wg. Setzung der Weiden auf Gemeindehutung. - Überlassung der Kleinmöhlauer Wassermühle und des Gasthofs in Qualendorf auf Erbpacht. - Abstellung des v. Winkels Beschwerde über die Schifffahrenden auf der Mulde, weil seinem Holz und Weiden Schaden zugefügt wurde. - Verordnung, dass niemand Schutt oder Unrat an die Mauer des Lustgartens bringen soll. - Zirkular wg. Anpflanzung der Pappelweiden an den Gebäuden. - Befehl, dass die Fleischer nicht über die Taxe verkaufen sollen. |
Laufzeit/Datum (detailliert): | 1763 - 1773 |
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Kontext |
Registratur-Signatur: | Ex. 30/111b; Reg. I 9, B 24 |
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URL for this unit of description |
URL: | https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=1335018 |
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