Identifikation |
Signatur: | A 8, Nr. 194 |
Frühere Signaturen: | VIII, 1a. |
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Form-/Inhaltsangaben |
Titel: | Waren aus dem Lagerhaus zu Berlin, die ihnen erteilten Vorrechte überhaupt und besonders bei Konkursen von Kaufleuten |
Enthält/ Darin: | Enthält auch: Reskript des königlichen Generaldirektors vom 12. Dezember 1747, dass es dem Tuchfabrikanten Wegelin in Berlin untersagt ist Tücher aus spanischer Wolle anzufertigen. - Kabinettsorder vom 15. Juni und 11. Juli 1782, worin den Kaufleuten verboten wird mit fremden feinen Töchtern zu verhandeln damit diese ihren Bedarf aus dem Lagerhause beziehen. |
Laufzeit/Datum (detailliert): | 1719 - 1782 |
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URL for this unit of description |
URL: | https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=1325052 |
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