A 8, Nr. 172 Anordnung des Königs, dass die französischen Koloniesachen von dem Kommissariat berücksichtigt (respiziert) und der französische Richter jeden Orts mit ein oder zwei Ratmänner der Kolonie in den Magistrat gesetzt und aufgenommen werden sollen oder die Kombinierung der Magistrate, 1715[Location: Magdeburg]

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Identifikation

Signatur:A 8, Nr. 172
Frühere Signaturen:VII, 6.

Form-/Inhaltsangaben

Titel:Anordnung des Königs, dass die französischen Koloniesachen von dem Kommissariat berücksichtigt (respiziert) und der französische Richter jeden Orts mit ein oder zwei Ratmänner der Kolonie in den Magistrat gesetzt und aufgenommen werden sollen oder die Kombinierung der Magistrate
Laufzeit/Datum (detailliert):1715 - 1794
 

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