A 8, Nr. 85 Befehl der Königs an die Vertreter der Kriegs- und Domänenkammer sich bei künftigen Besuchen in den Ämtern selbst zu versorgen und den dortigen Beamten alles bar zu bezahlen und das Verbot an Vorgesetzte, sich Geld von ihren Untergebenen zu leihen, 1728-1744 (Akte)[Location: Magdeburg]

Archive plan context


Identifikation

Signatur:A 8, Nr. 85
Frühere Signaturen:IV, 8.

Form-/Inhaltsangaben

Titel:Befehl der Königs an die Vertreter der Kriegs- und Domänenkammer sich bei künftigen Besuchen in den Ämtern selbst zu versorgen und den dortigen Beamten alles bar zu bezahlen und das Verbot an Vorgesetzte, sich Geld von ihren Untergebenen zu leihen
Laufzeit/Datum (detailliert):1728 - 1744
 

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