Identifikation |
Signatur: | I 92 |
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Form-/Inhaltsangaben |
Titel: | Deutsche Reichsbank, Filialen |
Laufzeit/Datum (detailliert): | 1850 - 1950 |
Registraturbildner: | Die Gründung der Reichsbank vollzog sich auf Grund des Bankgesetzes vom 14. März 1875 unter Übernahme der Preußischen Bank. In der Folgezeit wurde ein das gesamte Deutsche Reich umfassendes Filialnetz von Reichsbankstellen geschaffen, die innerhalb ihres jeweiligen Geschäftsbezirkes den Status selbständiges Bankgeschäfte hatten. In der Provinz Sachsen unterhielt die Bank 21 Niederlassungen. Das Gesetz über die Deutsche Reichsbank vom 15. Juni 1939 änderte den Namen der Reichsbank in Deutsche Reichsbank. Mit dem SMAD-Befehl Nr. 1 vom 23. Juli 1945 wurde die Bank geschlossen, ihr Eigentum ging auf das Land Sachsen-Anhalt über.
(Quelle: Quellen zur Geschichte der Juden in den Archiven der neuen Bundesländer, Bd 3, München 1999) |
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URL for this unit of description |
URL: | https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=1268638 |
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