Identifikation |
Signatur: | Z 114 |
Benutzungsort: | Dessau |
|
Form-/Inhaltsangaben |
Titel: | Regierung Dessau |
Laufzeit/Datum (detailliert): | 1729 - 1740 (1747 - 1751), 1766 - 1885 |
Laufmeter: | 6.60 |
Findhilfsmittel: | Findbuch 2008 (online recherchierbar) |
Registraturbildner: | Bei der Neugliederung der Verwaltung infolge der Ereignisse von 1848 wurden in den drei anhaltischen Teilherzogtümern unterhalb der zentralen Ebene der Staatsministerien Mittel- und zentrale Fachbehörden eingerichtet. Als Nachfolgebehörden für die Kammern, die bis dahin für die Verwaltung des Innern, der Polizei , der Finanzen und Domänen zuständig gewesen waren, wurden die Regierungen gebildet. In Dessau war die Regierung in 3 Abteilungen untergliedert: I. Abteilung für Finanzen, II. Abteilung für Inneres und die Polizei, III. Abteilung für Domänen und Forsten. Das Aufgabenfeld der letzteren beinhaltete neben der Verwaltung aller inländischen Domänen und Forsten auch die zum Herzoglichen Fideikommiss gehörigen ausländischen Privatgüter sowie sämtliche Domänen-, Wege-, Brücken-, Deich- und Wasserbauten. Die politische Vereinigung Anhalt-Dessaus mit Anhalt-Köthen im Jahre 1853 führte auch zu einer Zusammenlegung ihrer Regierungen und somit zu einer Erweiterung des territorialen Zuständigkeitsbereiches der Regierung Dessau. Wie bereits vorher bei der Regierung Köthen praktiziert, wurden nun die Domänen und Forsten gemeinsam mit den Finanzen in einer Abteilung verwaltet. Nach dem Aussterben Anhalt-Bernburgs und der damit verbundenen gesamtanhaltischen Vereinigung im Jahre 1863 gab es schließlich nur noch eine Anhaltische Regierung mit Sitz in Dessau. Aus ihr wurde gemäß der Verordnung vom 16. November 1874 die Finanzabteilung herausgelöst und die Anhaltische Finanzdirektion begründet. |
Bestandsinformationen: | Obwohl der Bestand "Z 114 Regierung Dessau" in die Gliederungsgruppe der Teilherzogtümer eingeordnet worden ist, bildet er prinzipiell die bei der Regierung bis 1874 angesiedelte Finanz-, Domänen- und Forstverwaltung ab. Es wurde wegen der zeitlichen Dichte der durchgeführten Verwaltungsstrukturveränderungen in diesen Bereich auf eine Zäsur im Jahre 1863 verzichtet. Die Akten des Bestandes stammen vor allem aus den aufgelösten Beständen der "Hof- und Domänenkammer Dessau" und "Domänenakten", die bis dahin Akten unterschiedlichster Provenienzen aufwiesen. Weiterhin flossen in den Bestand erschlossene Nachträge ein. Für den Bereich der Domänenverwaltung sollten unbedingt die Bestände der Vorgängerbehörde "Z 47 Kammer Dessau" und der Nachfolgebehörden "Z 117-4 Finanzdirektion Dessau. Domänensachen" bzw. "Z 263 Hofkammer Dessau" berücksichtigt werden, wobei zu beachten ist, dass abweichend vom Provenienzprinzip die ausländischen Privatgüter des herzoglichen Hauses bereits ab 1848 im Bestand der Hofkammer zu finden sind. |
|
|
Related units of description |
Related units of description: | siehe auch (GR): Z 47 Kammer Dessau, 1653-1870 (Bestand)
siehe auch (GR): Z 45 Landesregierung Dessau, 1637-1870 (Bestand)
|
|
URL for this unit of description |
URL: | https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=1213272 |
|