Identifikation |
Signatur: | L 2 |
Benutzungsort: | Magdeburg |
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Form-/Inhaltsangaben |
Hinweis: | Der Bestand enthält Archivgut, das Schutzfristen gemäß § 10 Abs. 3 ArchG LSA unterliegt und bis zu deren Ablauf nur im Wege einer Schutzfristenverkürzung gemäß § 10 Abs. 4 ArchG LSA oder eines Informationszuganges gemäß § 10 Abs. 4a ArchG LSA zugänglich ist. |
Titel: | Ministerium für Bildung des Landes Sachsen-Anhalt (vormals Kultusministerium) |
Laufzeit/Datum (detailliert): | (1951 - 1989) 1990 - 2016 |
Laufmeter: | 87.35 |
Findhilfsmittel: | nur online recherchierbar |
Registraturbildner: | Das Kultusministerium entstand 1990 als "Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur" und erhielt durch den Beschluss der Landesregierung über den Aufbau der Landesregierung Sachsen-Anhalt und die Abgrenzung der Geschäftsbereiche vom 6. November (MBl. LSA 1991, S. 2 f.) insbesondere die Zuständigkeit für die Bereiche Hochschulen, Forschungsförderung, Schulwesen, Bildung und Kunst- und Kulturpflege. Bereits zum 4. Juli 1991 wurden das Ministerium und sein Geschäftsbereich jedoch in ein Wissenschafts- und ein Kultusressort geteilt, was bei der Regierungsbildung nach den Landtagswahlen vom 26. Juni 1994 wieder rückgängig gemacht wurde. Mit der Kabinettsbildung am 19. April 2011 wurde der Bereich der Wissenschaft und Forschung erneut aus dem Ministerium herausgelöst und dem nunmehrigen Ministerium für Wissenschaft und Wirtschaft zugeordnet.
Damit fielen auch die Hochschulen und Fachhochschulen aus dem Geschäftsbereich des Kultusministeriums heraus, zu welchem noch das Landesschulamt, das Landesinstitut für Schulqualität und Lehrerbildung Sachsen-Anhalt (LISA), das Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie – Landesmuseum für Vorgeschichte (LDA) sowie seit der Regierungsbildung von 2011 die Landeszentrale für politische Bildung Sachsen-Anhalt gehörten.
Nach der Regierungsneubildung im Zuge der Landtagswahlen im Jahr 2016 wurde die Abteilung 4 (Kultur) des Ministeriums der Staatskanzlei zugeordnet, die entsprechend die Bezeichnung Staatskanzlei und Ministerium für Kultur annahm und auch für das LDA zuständige Aufsichtsbehörde wurde. Das Kultusministerium wurde hingegen in Bildungsministerium umbenannt und seine Zuständigkeit auf den Bereich der schulischen Bildung (mit LISA und Landesschulamt als nachgeordnete Behörden) sowie die Landeszentrale für politische Bildung begrenzt. |
Bestandsinformationen: | Inhalt: Personal- und Rechtsangelegenheiten. - Hochschulerneuerung. - Hochschulgesetzgebung und -planung. - Einzelne Hochschulen.- Studentische Angelegenheiten. - Forschung. - Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen.- Wissenschaftliche Bibliotheken.- Berufsfachschulen.- Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie. |
Zusatzinformationen: | Die Bestandsgliederung trägt vorläufigen Charakter und kann sich nach der Übernahme und Erschließung weiterer Unterlagen ändern. |
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URL: | https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=1124018 |
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