Z 4 IV, 377 Nr. 2/18 Kopie Herrn August, Herzog zu Sachsen und Kurfürst pp. an die Grafen und Herrn zu Stolberg abgelassenen Befehl, ihre Städtlein, Kretschmare, Schenken und Dorfschaften, welche von ihre kurfürstlichen Gnaden zu Lehen rühren und Bier brauen dahin zu halten, dass sie dasselbige we[Location: Dessau]

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Identifikation

Signatur:Z 4 IV, 377 Nr. 2/18

Form-/Inhaltsangaben

Titel:Kopie Herrn August, Herzog zu Sachsen und Kurfürst pp. an die Grafen und Herrn zu Stolberg abgelassenen Befehl, ihre Städtlein, Kretschmare, Schenken und Dorfschaften, welche von ihre kurfürstlichen Gnaden zu Lehen rühren und Bier brauen dahin zu halten, dass sie dasselbige wegen sorglicher Läufte aufs Getränke gelegte Ungeld, als auf jeder Kanne Wein zwei Pfennige und auf jeder Kanne Bier, so verschenkt und ausgezapft wird, einen Pfenning gleichfalls ihrer kurfürstlichen Gnaden statten, von Palmarum nächsten Dato anzurechnen auf deroselben wiederrufen erlegen wie sie die Grafen dann auch solch Ungeld unwegerlichen von inen eingringen und dasselbe jedes Quartal benebest einem versiegelten Verzeichnis, wo für solch Ungeld gefallen je ihre kurfürstlichen Gnaden Amt Eckertsbergen überreichen und mit der ersten Entrichtung nächstkünftigen Trinitatis anfangen wollen
Laufzeit/Datum (detailliert):Dresden, den 05. Martii 1578
 

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