Z 4 IV, 354 Nr. 7 (fehlt) Herrn Georgs, Fürst zu Anhalt, Wiederkaufsverschreibung, darin seine fürstlichen Gnaden mit Wissen, Willen und Vollwort Herrn Ernst, Herrn Rudolf und Herrn Wolfgang, Fürsten zu Anhalt, derselben Brüder und Vettern, dem Hans von Dieskau, dero Schloss und Weichbildtstädtlei[Location: Dessau]

Archive plan context


Identifikation

Signatur:Z 4 IV, 354 Nr. 7 (fehlt)

Form-/Inhaltsangaben

Titel:Herrn Georgs, Fürst zu Anhalt, Wiederkaufsverschreibung, darin seine fürstlichen Gnaden mit Wissen, Willen und Vollwort Herrn Ernst, Herrn Rudolf und Herrn Wolfgang, Fürsten zu Anhalt, derselben Brüder und Vettern, dem Hans von Dieskau, dero Schloss und Weichbildtstädtlein Gröbzig mit allen seinen Ein- und Zubehörungen, Dörfern, Dorfstätten, Gerichten und Untergerichten, obersten und niedersten, inmaßen es seine fürstlichen Gnaden zuständig und dero in der Teilung zu kommen und gefallen, davon nichts aus geschlossen, allein dero ehrbaren Mannschaft mit ihren Diensten und Lehnen, auch Folge und Steuer, nämlich so eine gemeine Landsteuer genommen wird, durch alle Herrschaft von Anhalt vorbehalten und ausgezogen, darzu mit dem Vorrate an Getreide im Felde, Scheunen auf dem Boden, auch an Wiese und sonst allen Vorrat im Hause, in Küche und Keller, für 3.500 rheinische Gulden Hauptsumme, die ihre fürstlichen Gnaden gemelter Hans von Diskau mit barer Überzählung 2.900 rheinische Gulden und 600 rheinischer Gulden zur Genüge und zur Erstattung der Gnadenlehen zu Gröbzig, die ihre fürstlichen Gnaden ihme um seiner fleißigen und getreuen Dienste Willen zugesaget und geliehen, die er ihrer fürstlichen Gnaden williglichen frei wieder in dero Hand abgetreten, bezahlet hat und 1200 Gulden rheinisch Baugeld auf einen willkürlichen Wiederkauf verkauft haben, acht Tage vor oder nach Walburgis ungefähr schriftlich zu verkündigen und darnach auf den nächsten St. Walburgentage, also das die auf Kündigung ein Jahr vor Walburgis zu vorgeschehen in den Städten eine, Halle oder Merseburg, welche ihre fürstlichen Gnaden von ihren Gläubigern ein vierzehn Tage zuvor schriftlich ernannt, solche obberührte angzeigte Summa Geldes zu entrichten mit anderen Nebenklauseln wir solches durch den ehrwürdigen in Gottvater Herrn Hieronymus, Bischof zu Brandenburg ihre fürstlichen Gnaden Herrn und Freund und Herrn Ernst, Fürst zu Anhalt, deroselben Bruder auch im Beiweisen Herrn Sigismund, Herrn von Chlum, Georg Huhnen, Doktorn, Christoph von der Zauchen, Adam Schwaben und andere mehr glaubwürdigen redlichen beredt, bedinget und verhandelt ist
Laufzeit/Datum (detailliert):Dessau 1509, am Montage nach dem Sonntage Quasimodogeniti
 

URL for this unit of description

URL:https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=1056682
 
Home|Login|de en fr
Landesarchiv Sachsen-Anhalt :: Online research