A 9, Nr. 519 Was von den Pächten und Zehnten wegen der casuum fortuitorum (Unglücksfälle) remittiert und wegen der Kontribution gekürzt werden soll, imgleichen, dass der Gutsherr solche beizutreiben befugt sein soll., 1693-1807 (Akte)[Location: Magdeburg]

Archive plan context


Identifikation

Signatur:A 9, Nr. 519
Frühere Signaturen:VIII, Nr. 1

Form-/Inhaltsangaben

Titel:Was von den Pächten und Zehnten wegen der casuum fortuitorum (Unglücksfälle) remittiert und wegen der Kontribution gekürzt werden soll, imgleichen, dass der Gutsherr solche beizutreiben befugt sein soll.
Laufzeit/Datum (detailliert):1693 - 1807
 

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