A 9, Nr. 261 Verordnung, dass die sämtlichen Arrendatores (Pächter) die Kornpächte, so den armen Untertanen erlassen, imgleichen die Deputate, so denen Bedienten gereicht werden, nicht nach den Kammeranschlägen, worin der Rocken a 12 Taler gesetzt, sondern nach Proportion desjenigen so von denen A[Location: Magdeburg]

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Identifikation

Signatur:A 9, Nr. 261
Frühere Signaturen:III A, Nr. 12

Form-/Inhaltsangaben

Titel:Verordnung, dass die sämtlichen Arrendatores (Pächter) die Kornpächte, so den armen Untertanen erlassen, imgleichen die Deputate, so denen Bedienten gereicht werden, nicht nach den Kammeranschlägen, worin der Rocken a 12 Taler gesetzt, sondern nach Proportion desjenigen so von denen Anschlägen bei der Verpachtung rabattiert, der Kurfürstlichen Kammer an Zahlungsstatt angerechnet werden soll.
Laufzeit/Datum (detailliert):1690 - 1697
 

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