B 37a Kammer Erfurt, 1805-1838 (Bestand)[Location: Magdeburg]

Archive plan context


Identifikation

Signatur:B 37a
Benutzungsort:Magdeburg

Form-/Inhaltsangaben

Titel:Kammer Erfurt
Laufzeit/Datum (detailliert):1805 - 1838
Findbuch (PDF):siehe unten unter »Dateien«
Laufmeter:8.25
Findhilfsmittel:Findbuch 19. Jh., Überarbeitung 2011 (online recherchierbar)
Registraturbildner:Durch einen Beschluss Napoleons vom 23. 10. 1806 wurden die Fürstentümer Eichsfeld und Erfurt, die Grafschaft Hohenstein und alle in Sachsen zwischen dem Rhein und der Elbe eingeschlossenen preußischen Länder als sogenannte Provinz Erfurt für Frankreich in Besitz genommen. Die Eichsfeld-Erfurtische Kriegs- und Domänenkammer in Heiligenstadt mit einem Kommissariat in Erfurt, die Regierung als Justizbehörde, die Behörden der Grafschaft Hohenstein und die Ortsbehörden blieben zunächst in Tätigkeit. Der Kammerpräsident von Dohm fungierte als Chef der Zivilbehörden unter der Kontrolle eines kaiserlich-französischen Intendanten in Erfurt.

Mit dem Erlass der Verfassung des Königreichs Westfalen vom 7. Dezember 1807 wurden die Hohensteinschen Gebiete und das Eichsfeld der neuen Staatsgründung zugewiesen. Sie bildeten von nun an einen Teil des Harzdepartements. Hingegen blieb das erfurtisch-blankenhainsche Gebiet als Provinz Erfurt kaiserliche Domäne. Sie umfasste die Städte Erfurt und Sömmerda, 76 Dörfer und 6 Herrschaften, eingeteilt in neun Baillagen, sowie die ehemalige Grafschaft Blankenhain mit der gleichnamigen Stadt, 22 Dörfern und 4 Meierhöfen, eingeteilt in vier Baillagen. Die Baillagen waren Untergerichts- und Verwaltungsbezirke in Anlehnung an die alten Ämter bzw. die Städte.

Ab 1. Dezember 1807 setzte die Neuordnung ein, deren Organisation sich bis zum 1. Februar 1808 hinzog. Zur Verwaltung der Provinz wurde eine Kammerkommission eingesetzt, die in einer bereits seit dem Frühjahr 1807 bestehenden Chambre administrative ihre Vorläuferin hatte und deren Bezeichnung auch übernommen wurde. Sie war den Weisungen des kaiserlichen Intendanten De Vismes (bis November 1806 Labbé Briaucourt) und des jeweiligen Gouverneurs unterworfen.

Die Verwaltungskammer, im allgemeinen nur Kammer genannt, bestand aus fünf Mitgliedern, einem Präsidenten und vier Räten, wozu noch zwei Assessoren kamen, die Verwaltung, Finanzen, Forsten und geistliche Angelegenheiten vertraten. Zur "Subsistance der Truppen" war seit Januar 1808 eine aus drei Repräsentanten des Landes zusammengesetzte Militäradministrationskommission vorhanden, die am 20. März 1809 wieder aufgelöst wurde und deren Geschäfte die Kammer, seit 1811 auch Chambre des finances et domaines genannt, übernahm.

Daneben bestanden als übergeordnete Institutionen das Tribunal als erste Instanz für Zivil- und Kriminalsachen und die Allgemeine Polizei. Diesen Behörden beigeordnet waren der Akademische Rat der Universität und das Katholische Konsistorium (Kirchlicher Rat).

In Blankenhain befand sich eine Art Außenstelle der Kammer, zuständig für Blankenhain, Krakendorf, Kranichfeld und Wandersleben. Zu dieser Außenstelle gehörten ein Konsistorium für Kirchen- und Schulangelegenheiten, die Justizkanzlei, ein Direktor und zwei Räte für Finanzangelegenheiten. Für die genannten vier Orte war ein Magistrat von zwei Bürgermeistern, einem Syndikus und vier Baillifs zuständig.

Für das Erfurter Umland bestand ein Landratsamt, dem außer den allgemeinen lokalen Verwaltungsangelegenheiten einschließlich der Polizei die Aufsicht über die Kontribution, Lieferungen, Transporte und Aushebungen oblag. Daneben gehörten hierher als Verwaltungsstellen der Magistrat (Stadtamt) Erfurt und der Magistrat Sömmerda.
Bestandsinformationen:Der Bestand ist durch ein Findbuch aus dem frühen 19. Jh. erschlossen, das 2011 retrokonvertiert und revidiert wurde.
 

Files

Files:
  • B_37a--Findbuch.pdf
 

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URL:https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=5557
 
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