M 73 Spezialkinderheim "Martin Schwantes", Calbe (Saale), 1949-1996 (Bestand)

Archive plan context


Identifikation

Signatur:M 73
Benutzungsort:Magdeburg
Benutzbarkeit:eingeschränkt benutzbar

Form-/Inhaltsangaben

Hinweis:Der Bestand enthält Archivgut, das personenbezogenen Schutzfristen gemäß § 10 Abs. 3 Satz 2 ArchG LSA unterliegt und bis zu deren Ablauf nur im Wege einer Schutzfristenverkürzung gemäß § 10 Abs. 4 Satz 2 ArchG LSA oder eines Informationszuganges gemäß § 10 Abs. 4a ArchG LSA zugänglich ist.
Titel:Spezialkinderheim "Martin Schwantes", Calbe (Saale)
Laufzeit/Datum (detailliert):(1941) 1949 - 1992 (- 1996, 2012)
Laufmeter:5.70
Findhilfsmittel:Datenbank (eingeschränkt benutzbar)
Registraturbildner:Das Spezialkinderheim (SKH) „Martin Schwantes", Calbe (Saale) bestand zunächst als nachgeordnete Einrichtung der Abt. Volksbildung des Rates des Kreises Schönebeck. Seit dem 1. Jan. 1965 wurden die Spezialheime der Jugendhilfe, darunter per Definition Aufnahmeheime, Spezialkinderheime, Jugendwerkhöfe und Sonderheime, den Abteilungen Volksbildung der Räte der Bezirke unterstellt. Somit fand zum Jahreswechsel 1964/65 ein Rechtsträgerwechsel des Spezialkinderheims Calbe auf die Abt. Volksbildung des Rates des Bezirkes Magdeburg statt.

Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Jugendhilfe regelte das am 25. Febr. 1965 erlassene Gesetz über das einheitliche sozialistische Bildungssystem (Gbl. 1965 I Nr. 6, S. 83ff). Am 22. Apr. 1965 folgten ihm die Verordnung über die Aufgaben und Arbeitsweise der Organe der Jugendhilfe (Jugendhilfeverordnung/ JHVO, Gbl. 1965 II Nr. 53, S. 359ff.) und die Anordnung über die Spezialheime der Jugendhilfe (S. 368ff.). Die darin ausgeführten Regelungen hatten im Wesentlichen bis 1990 Bestand.

Der Heimaufenthalt in den Spezialkinderheimen war von unterschiedlicher Dauer und sollte der Umerziehung von schwererziehbaren Kindern und Jugendlichen im Alter von 3 bis 14 bzw. 16 Jahren dienen. Für schwererziehbare Jugendliche im Alter von 14 bis 18 Jahren waren in der Regel die über die gesamte Republik verteilten Jugendwerkhöfe vorgesehen. Im Spezialkinderheim Calbe betrug die Aufenthaltsdauer durchschnittlich 2 bis 2,5 Jahre.

Entlassungen der Kinder und Jugendlichen aus den Spezialkinderheimen wurden zumeist zum Schuljahresende durchgeführt, um einen nahtlosen Übergang für den weiterführenden Schulbesuch oder die Lehrausbildung zu ermöglichen.

Nach 1990 wurde das Spezialkinderheim Calbe als Kinder- und Jugendheim Calbe in Trägerschaft des Landes Sachsen-Anhalt zunächst weitergeführt. Die Auslastung der Einrichtung nahm jedoch kontinuierlich ab. Schließlich musste das Heim zum 1. Aug. 1992 geschlossen werden, nachdem der Versuch, die vom Land zunehmend zu bezuschussende Einrichtung in freie Trägerschaft zu überführen, gescheitert war.
Bestandsinformationen:Der Bestand wurde Ende April 2015 vom Ministerium für Arbeit und Soziales des Landes Sachsen-Anhalt unverzeichnet in das Landesarchiv Sachsen-Anhalt übernommen. Er beinhaltet überwiegend Karteikarten zur Registrierung der Jugendlichen sowie vereinzelt auch umfangreichere im Spezialkinderheim zu den Jugendlichen geführte Vorgänge, wobei Überlieferungslücken vorliegen. Neben diesen Heimkindernachweisen wurden auch Personalakten, jedoch keine Gehaltsakten, von Mitarbeitern des Spezialkinderheims übernommen. Darüber hinaus sind lediglich eine Akte mit Unfallmeldungen aus dem Zeitraum 1957 bis 1989, der Jahresarbeitsplan für das Schul- und Lehrjahr 1988/1989 und drei Akten aus dem Zeitraum 1990 bis 1992 im Bestand überliefert.
Zusatzinformationen:Die Erschließung der personenbezogen angelegten Unterlagen wurde im Interesse der Betroffenen unmittelbar begonnen und konnte bereits weitgehend abgeschlossen werden. Die Datenbank ist nur durch Archivmitarbeiter recherchierbar.
 

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URL:https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=2211699
 
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