Z 165 Amt Neundorf, 1882-1944 (Bestand)[Location: Dessau]

Archive plan context


Identifikation

Signatur:Z 165
Benutzungsort:Dessau

Form-/Inhaltsangaben

Titel:Amt Neundorf
Laufzeit/Datum (detailliert):1882-1944
Findbuch (PDF):siehe unten unter »Dateien«
Laufmeter:0.40
Findhilfsmittel:Findbuch 2001 (online recherchierbar)
Registraturbildner:Ämter als eigene Verwaltungsebene entstanden im Zuge einer durchgreifenden allgemeinen Neuordnung der kommunalen Verhältnisse im Jahre 1878. Diese Neuordnung war notwendig geworden durch die Verschiedenartigkeit der Gemeindeverfassungen in den beiden 1863 vereinigten Landeshälften Anhalt-Bernburg und Anhalt-Dessau-Köthen, die infolge der Zusammenlegung von Kreisen aus Gebieten beider Teilstaaten zu Divergenzen innerhalb einzelner Kreise geführt hatte.
1878 wurden nach preußischem Muster zwischen die Ebene der Kreise und die der Gemeinden Amtsbezirke eingeschoben. Dazu wurden mit Ausnahme der herzoglichen Schlossbezirke und der Städte die fünf anhaltischen Kreise durchgängig in Amtsbezirke unterteilt. In dieses System der Ämterbildung wurden auch die bisher außerhalb der Gemeindebezirke stehenden Rittergutsbezirke sowie die landesfiskalischen Domänen und Forsten einbezogen. Die Amtsbezirke konnten aus einer oder mehreren Landgemeinden bzw. aus einem oder mehreren Gutsbezirken oder aus Landgemeinden und Gutsbezirken bestehen. An der Spitze der Amtsbezirksverwaltung stand ein Amtsvorsteher. Den Ämtern oblag insbesondere die ländliche Polizeiverwaltung.
Mit der Bildung der Amtsbezirke als Bezirke der allgemeinen Landesverwaltung 1878 wurden die polizeilichen Aufgaben der bisherigen Ortspolizei den Ämtern übertragen. Innerhalb des Aufbaus der Polizeiverwaltung in Anhalt verwaltete nun der Amtsvorsteher die Ortspolizei, insbesondere die Sicherheits-, Ordnungs-, Sitten-, Gesundheits-, Armen-, Wege-, Wasser-, Feld-, Forst-, Fischerei-, Gewerbe-, Bau-, Feuerpolizei etc., soweit diese nicht durch besondere gesetzliche Bestimmungen der Kreisdirektion vorbehalten waren. Als Polizeibehörde hatte der Amtsvorsteher das Polizeiverordnungsrecht für den Amtsbezirk. Die Gemeindevorsteher als Organe des Amtsvorstehers waren u.a. berechtigt, Personen festzunehmen und zu verwahren. Auch bei der An- und Abmeldung von Personen, der Kontrolle der Ausfertigung von Gesindebüchern oder der Gesundheitspolizei fungierten die Gemeindevorsteher als Organe des Amtes.
1935 wurden alle die Gemeinden und Gutsbezirke betreffenden Vorschriften außer Kraft gesetzt und die Zuständigkeiten den Kreisausschüssen übertragen.
Von den ingesamt 14 Ämtern (Amt Aderstedt, Altenburg, Gerbitz [Pobzig], Giersleben [Warmsdorf], Gröna, Hohenerxleben, Ilberstedt, Kleinmühlingen [Mühlingen], Latdorf, Mehringen, Neundorf, Oberpeißen, Rathmannsdorf, Schackstedt), die im Kreis Bernburg bestanden, sind von neun Ämtern (Amt Altenburg, Gerbitz [Pobzig], Giersleben [Warmsdorf], Gröna, Hohenerxleben, Mühlingen, Latdorf, Neundorf, Rathmannsdorf) Akten der Amtsverwaltungen überliefert.
Die Gemeinde Neundorf gliederte sich administrativ und jurisdiktionell bis 1850 zum Justizamt Warmsdorf und gehörte bis zur Vereinigung Gesamtanhalts 1863 zu Anhalt-Köthen. Bei der Bildung der Kreise in Anhalt-Dessau 1849 kamen die Orte des ehemaligen Justizamtes Warmsdorf zum Kreis Köthen. Dort bildeten sie die Kreisgerichtskommission Warmsdorf in Güsten. Bei der Vereinigung 1863 wurden die Orte der Kreisgerichtskommission dem Kreis Bernburg und dem Kreisgericht Bernburg zugeschlagen. Bei der Einrichtung der Ämter 1878 bildete die Gemeinde Neundorf ein eigenes Amt. In Durchführung der Verwaltungsreform und Neugliederung der Länder 1952 kam die Gemeinde Neundorf zum Kreis Staßfurt, Bezirk Magdeburg.
Bestandsinformationen:Der Bestand des Amtes Neundorf gelangte 1971 vom Rat des Kreises Staßfurt an das Landesarchiv Oranienbaum (heute Landeshauptarchiv Sachsen-Anhalt, Abteilung Dessau). Die Abgabe enthielt weitgehend Akten der Ämter aus dem ehemaligen anhaltischen Bereich des Kreises Staßfurt. Inhaltliche Schwerpunkte sind: Haushaltspläne und Rechnungen der Amtsverwaltung Neundorf, Nachweisungen und Satzungen von Vereinen.
 

Files

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  • Z_165--Findbuch.pdf
 

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