Z 153 Kreisamt Zerbst. Abteilung Vermessung, Kataster, 1847-1939 (Bestand)[Location: Dessau]

Archive plan context


Identifikation

Signatur:Z 153
Benutzungsort:Dessau

Form-/Inhaltsangaben

Titel:Kreisamt Zerbst. Abteilung Vermessung, Kataster
Laufzeit/Datum (detailliert):1847-1939
Laufmeter:0.30
Findhilfsmittel:Findbuch 2011 (online recherchierbar)
Registraturbildner:Die Einrichtung der Kreise geht in Anhalt auf die Trennung von Justiz und Verwaltung infolge der Revolution von 1848 zurück. In dem nun dreistufigen staatlichen Verwaltungsaufbau bildeten sie die unterste Stufe. Zusammen mit den Kreisgerichten und Kreisgerichtskommissionen lösten sie damit die Justizämter ab, die sowohl Verwaltungs- als auch Justizaufgaben wahrgenommen hatten.
Das Fürstentum Anhalt Zerbst war 1797 auf die drei anhaltischen Teilfürstentümer Bernburg, Dessau und Köthen aufgeteilt worden. Die ehemals Anhalt-Zerbster Teile von Anhalt-Dessau und Anhalt-Köthen wurden nun 1849 zum Kreis Zerbst, dem sogenannten "Dritten Kreis" zusammengefügt. Sitz der Kreisdirektion war Zerbst. Die an Anhalt-Bernburg gefallenen Teile des Fürstentums Anhalt-Zerbst bildeten das Kreisamt Coswig. Nach der Vereinigung von Anhalt-Dessau-Köthen mit Anhalt-Bernburg 1863 wurde der Bernburger Kreis Coswig mit dem Kreis Zerbst vereinigt.
Die Kreise waren der Regierung/Abteilung des Innern nachgeordnet. Mit der Kreisordnung von 1870 wurden neben den Kreisdirektionen Kommunalvorstände mit Korporationsrechten (Kreisausschuss) eingerichtet. Der jeweilige Kreisdirektor war zugleich Vorsitzender von Kreistag und Kreisausschuss. 1878 wurden zwischen die Kreise und die Gemeinden als weitere Verwaltungsebene die Ämter eingeschoben. 1932 wurden die Kreisdirektionen aufgehoben, an ihre Stelle traten die Kreisämter. Diese waren dem Staatsministerium nachgeordnet. Zu den damit integrierten Spezialbehörden gehörten die Kreisärzte und Tierärzte, die Kreisschulaufsichten, die Bauverwaltungen, die Vermessungsämter und die Kreiskassen. Dem Kreisamt stand ein Landrat vor. Im Zuge der Durchführung der Deutschen Gemeindeordnung wurde 1935 die Stadt Zerbst aus dem Landkreis ausgegliedert und zur kreisfreien Stadt erklärt. Ebenfalls 1935 wurde Roßlau aus dem Kreis Zerbst ausgegliedert und mit der Stadt Dessau vereint. Zum 1. April 1945 wurde Roßlau wieder selbständige Stadt und Teil des Kreises Zerbst. Die auf preußischem Gebiet liegenden anhaltischen Exklaven Dornburg und Gödnitz wurden 1939 der Verwaltung des preußischen Kreises Jerichow I unterstellt. Staatsrechtlich unterstanden die beiden Gemeinden jedoch weiterhin dem Kreis Zerbst.
Nach Beendigung des 2. Weltkrieges 1945 blieben die Kreise zunächst in der überlieferten Form bestehen. Später wurden dann antifaschistische Ausschüsse als Beratungsorgane für die Kreisverwaltungen eingesetzt. Bis 1947 unterstanden die Kreisverwaltungsorgane den Bezirksverwaltungen, nach deren Auflösung direkt der Provinzialregierung.
Bestandsinformationen:Der Bestand umfasst nur sechs Akteneinheiten, die im Zuge von Ordnungsarbeiten in anderen Beständen ermittelt wurden. Provenienzmäßig gehören die Akten in den Bestand "Kreisdirektion Zerbst".
 

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URL:https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=193064
 
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