01.02.03.01.05. Brandenburg-Preußische Regierung im Fürstentum Halberstadt und in der Grafschaft Hohenstein, keine Angabe (Tektonikgruppe (Endstufe))[Location: Magdeburg]

Archive plan context


Identifikation

Signatur:01.02.03.01.05.

Form-/Inhaltsangaben

Titel:Brandenburg-Preußische Regierung im Fürstentum Halberstadt und in der Grafschaft Hohenstein
Registraturbildner:Nach dem Anfall des Hochstifts Halberstadt als Fürstentum an Brandenburg entstand 1650 die Regierung als oberste Gerichts- und Verwaltungseinrichtung; ihr Leiter war der Statthalter. In den folgenden Jahrzehnten erfuhr sie infolge der Bildung weiterer Behörden, wie des Konsistoriums, der Amtskammer und des Obersteuerdirektoriums bzw. Kommissariats eine einschneidende Verminderung ihrer Funktionen. Es verblieben ihr im Wesentlichen die Justiz- und Lehnssachen. Leiter war nun der Kanzler, der später den Titel eines Regierungspräsidenten erhielt. Außer ihm gehörten der Regierung noch ein Vizepräsident und etwa 5 Räte an. Nach dem Anwachsen auf 12 Räte teilte Cocceji sie 1738 in zwei Senate. Das Konsistorium wurde seit etwa 1749 als dritter Senat bezeichnet.
1714 wurde die Kompetenz der Regierung unmittelbar auf die Grafschaft Hohenstein ausgedehnt, für die sie zuvor bereits in zweiter Instanz Appellationen entschieden hatte. Auf dem Wege der kommissarischen Beauftragung wurde dies im 18.Jahrhundert auch für die Grafschaft Wernigerode und die Herrschaften Derenburg und Hasserode üblich. Revisionen gegen Urteile der Magdeburger Regierung mit einem Prozesswert unter 400 Talern gingen an den zweiten Senat der Halberstädter Regierung und entsprechend umgekehrt.
Die Regierung bestand bis zur Einrichtung der Verwaltung des Königreichs Westphalen 1808.
Bestandsinformationen:Die Halberstädter Regierung nahm 1650 das bischöfliche Archiv in ihre Obhut und bildete im Anschluss daran eine Abteilung für die neueren Akten, die in 5 Registraturen gegliedert wurde. Zur Zeit des Königreichs Westphalen blieben diese auf dem Petershof unter Aufsicht des Ziviltribunals. 1815 übernahm sie das neu gebildete Oberlandesgericht, das hinsichtlich Abgabe ans Provinzialarchiv, Weiterreichung an andere Behörden, Kassationen und Vermischung mit anderen Provenienzen sehr frei verfuhr.
Die Bestände A 17 Ia - i kamen 1899 vom Landgericht Halberstadt ans Provinzialarchiv. Es handelte sich um verbliebene Reste derjenigen Registraturen, die nicht bereits 1824 ans Provinzialarchiv abgegeben worden waren (s. bei A 13) oder als Lehnsakten auf dem Umweg über das Oberlandesgericht Naumburg (s. bei A 13b) bzw. im Falle der Konsistorialakten über das Regierungsarchiv Magdeburg (s. bei A 12) dorthin gelangt waren. - Zu A 17 Ik siehe unter dem Bestand selbst.
 

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