B 25 IIId-h Mairien zu Arneburg, Stendal, Tarthun und Wolmirstedt, 1808-1815 (Bestand)[Location: Magdeburg]

Archive plan context


Identifikation

Signatur:B 25 IIId-h
Benutzungsort:Magdeburg

Form-/Inhaltsangaben

Titel:Mairien zu Arneburg, Stendal, Tarthun und Wolmirstedt
Laufzeit/Datum (detailliert):1808 - 1815
Laufmeter:0.20
Findhilfsmittel:Findbuch von 1909/10. (online recherchierbar)
Registraturbildner:Bereits in der Konstitution des Königreichs Westphalen vom 7. Dezember 1807 (Bull. 1807/08 I, 3) war durch die Art. 34 bis 37 die Einteilung in Departements, Distrikte und Munizipalitäten für das Königreich eingeführt worden. Die Gesamtzahl der Departements war zwischen acht und zwölf, die der Distrikte in einem Departement zwischen drei und fünf festgesetzt. In jedem Departement waren für die Verwaltung neben dem Präfekten ein Generalsekretär, ein Präfekturrat und ein Generaldepartementsrat festgesetzt. Die gesamte Verwaltung im engeren Sinne gehörte zum Ressort des Ministeriums des Inneren.

Der Präfekt war im Umfang seines Departements unter königlicher Autorität und Aufsicht mit allen Zweigen der öffentlichen Verwaltung, einschließlich der Steuerverwaltung betraut. Dazu kamen militärische Aufgaben wie Aushebung und Aufsicht der Nationalgarden, Truppenverpflegung, Vorbereitung und Durchführung von Truppenaushebungen. Im Distrikt seiner Departementshauptstadt versah er zugleich das Amt des Unterpräfekten.

Der Generalsekretär war der ständige Vertreter des Präfekten. Er war der Direktor des Verwaltungsbüros, erledigte die Expeditionen und leitete die Archive. Die übrigen Sachgebiete wurden in den Büros der Abteilungen bearbeitet.

Der aus drei bis vier Mitgliedern unter dem Vorsitz des Präfekten in jedem Departement bestehende Präfekturrat war Spruchbehörde über streitige Gegenstände. Die Präfekturräte entschieden als Verwaltungsbehörden und ihre Entscheidungen konnten nur durch den Staatsrat annulliert werden.

Der Generaldepartementsrat, besetzt mit Kandidaten, die dem König aus dem Departementskollegien vorgeschlagen wurden, bestand aus fünfzehn bis zwanzig Mitgliedern. Den Präfekten und den Sekretär wählte dieses Gremium aus seiner Mitte. Der Generaldepartementsrat tagte einmal im Jahr über zwei Wochen. Er hatte die direkten Steuern auf die einzelnen Distrikte zu verteilen, über die von den Distriktsräten und Kommunen eingehenden Gesuche um Steuerermäßigung zu entscheiden, die Zuschüsse für die Departementalausgaben zu bestimmen und darüber die Rechnung abzugeben. Schließlich war er dazu berechtigt, sich über die Lage und die Bedürfnisse des Departements zu äußern.

Jedes Departement war in drei bis fünf Distrikte eingeteilt. An der Spitze jedes Distrikts stand der Unterpräfekt, ihm zur Seite der Sekretär der Unterpräfektur und ein Distriktsrat.

Die Distrikte waren in fünf bis 19 Kantone unterteilt, wobei größere Städte eigene Kantone (= Stadtkreise) bildeten. An der Spitze eines Kantons stand der Kantonmaire, der gewöhnlich zugleich Maire seines Wohnsitzes war. Er stand zwischen dem Unterpräfekten und den Kommunemaires und führte die Aufsicht über die Kommunemaires, deren Geschäftsführung er leitete. Zur Verwaltung der einzelnen Kommunen (Munizipalitäten) waren ein Maire, ein oder mehrere Polizeikommissare und ein Munizipalrat eingesetzt. Der Maire war für die Verwaltung des Gemeindevermögens und die Gemeindeanstalten zuständig und hatte die Aufsicht über die Ortspolizei. Er war zudem verantwortlich für die kommunalen Ausgaben.

Das Elbdepartement wurde gebildet aus den linksrheinischen Teilen des Herzogtums Magdeburg, der Grafschaft Barby, den Ämtern Gommern (Sachsen), Calvörde (Braunschweig), Klötze (Hannover), Teilen des Fürstentums Halberstadt und aus der Altmark. Die Hauptstadt des Departements war Magdeburg.

Das Departement bestand aus den Distrikten Magdeburg, Neuhaldensleben, Stendal und Salzwedel. Der erste Präfekt des Elbdepartements war der ehemalige preußische Landrat Ernst Alexander von der Schulenburg, der im Sommer 1811 suspendiert und durch den Polizeipräfekten von Kassel, der bis Oktober 1809 Generaldirektor der Hohen Polizei gewesen war, ersetzt.
Bestandsinformationen:Im September 2016 erfolgte die Retrokonversion der Verzeichnungsinformationen. In diesem Zusammenhang wurde auch ein neues Findbuch erstellt.
 

Related units of description

Related units of description:siehe auch (GR):
Db 30 Stadtgericht Stendal, 1603-1826 (Bestand)
 

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