Wie bestelle ich die Archivalien?
Eine direkte Bestellung der recherchierten Archivalien aus
unserem Online-Angebot heraus ist noch nicht möglich. Sie können aber per
Brief, Fax oder Mail an den jeweiligen Benutzungsort Archivalien unter
Angabe der Signatur und des Benutzungstermins vorbestellen. Einen
Benutzungsantrag füllen Sie dann im Lesesaal aus.
Es können grundsätzlich nur einzelne Archivalien und keine
ganzen Bestände oder Gliederungsgruppen bestellt werden. Vergewissern Sie sich
daher bitte vor Ihrer Bestellung, dass Sie eine vollständige Signatur (beispielsweise
A 1, Nr. 13 oder aber auch A 37b IV, IIa Nr. 22, Bd. 2) auf den Ebenen Akte
oder Dokument ermittelt haben. Dies wird Ihnen in der Detailsicht im oberen
Bereich zwischen Laufzeit und Benutzungsort angezeigt.
Bitte machen Sie sich vor der Bestellung den Umfang und die
Art der Unterlagen bewusst. Akten haben oft einen beträchtlichen Umfang, und erst
ab Anfang des 20. Jahrhunderts wurden Schreibmaschinen verwendet. Alle davor
entstandenen Unterlagen sind in teilweise sehr schwierig zu lesenden
Handschriften verfasst, seit Beginn der Neuzeit in der sogenannten deutschen
Kurrentschrift. Die Durchsicht einer solchen Akte kann daher einige Zeit in
Anspruch nehmen. Bei Unerfahrenheit mit alten Schriften könnten Sie vielleicht
auch das Angebot „Ad Fontes“,
die Digitale
Schriftkunde der Staatlichen Archive Bayerns oder die Schriftbeispiele
des Geheimen Staatsarchivs Preußischer Kulturbesitz interessieren. In
unseren Lesesälen liegen zudem Schriftmuster bereit, die Ihnen das Lesen der
Quellen erleichtern.
Die Dauer Ihres Archivbesuchs und die Anzahl der bereits
vorab bestellten Unterlagen sollten Sie dementsprechend planen. Sollten Sie
während Ihres Besuchs feststellen, dass Sie schneller als erwartet voran
kommen, können Sie vor Ort selbstverständlich zusätzliche Unterlagen bestellen.
Wann wird das
Original nicht vorgelegt?
Falls wir über eine Kopie eines Archivales auf einem
Mikrofilm verfügen, so wird Ihnen dieser im Lesesaal vorgelegt. In der
Datenbank können Sie auf Akten- bzw. Dokumentebene unter „Angaben zur
Identifikation“ im dann befüllten Feld „Filmsignatur“ sehen, wenn ein Film
existiert. Bei einer Bestellung per Mail oder im Lesesaal wird dann automatisch
der Film zur Verfügung gestellt. Nur in begründeten Einzelfällen wird das
Original aus dem Magazin ausgehoben. Dies geschieht, um die wertvollen
Unterlagen zu schützen.
Mitunter können Archivalien zeitweise auch gar nicht benutzt
werden, wenn kein Film existiert. So werden stark beschädigte Archivalien bis
zur erfolgten Restaurierung nicht mehr vorgelegt. In regelmäßigen Abständen
geben wir zudem ab der Mitte des 19. Jahrhunderts entstandene Papierunterlagen
in die Massenentsäuerung. Während der Verfilmung oder Digitalisierung sind
Archivalien ebenfalls zeitweise nicht verfügbar. Einzelne Archivalien können
für Ausstellungen entliehen sein. Schließlich ist es möglich, dass von Ihnen
bestellte Archivalien noch einer Schutzfrist unterliegen und vor der Einsicht
ein Schutzfristenverkürzungsantrag gestellt werden muss.