K 9 Ministerium für Gesundheitswesen, 1898-1957 (Bestand)[Location: Magdeburg]

Archive plan context


Identifikation

Signatur:K 9
Benutzungsort:Magdeburg

Form-/Inhaltsangaben

Hinweis:Der Bestand enthält Archivgut, das personenbezogenen Schutzfristen gemäß § 10 Abs. 3 Satz 2 ArchG LSA unterliegt und bis zu deren Ablauf nur im Wege einer Schutzfristenverkürzung gemäß § 10 Abs. 4 Satz 2 ArchG LSA oder eines Informationszuganges gemäß § 10 Abs. 4a ArchG LSA zugänglich ist.
Titel:Ministerium für Gesundheitswesen
Laufzeit/Datum (detailliert):(1898, 1903 -) 1945 - 1952 (- 1957)
Laufmeter:64.00
Findhilfsmittel:Findkartei
Registraturbildner:Mit Bildung der Provinzialverwaltung der Provinz Sachsen im Juli 1945 wurde u. a. eine Abt. Gesundheitswesen geschaffen und zunächst dem Vizepräsidenten Prof. Dr. Walter Hülse (parteilos), nach dessen Ausscheiden dem Vizepräsidenten Dr. Erich Damerow (LDPD) unterstellt. Bei der Umbildung der Provinzialverwaltung Sachsen in eine Provinzialregierung Sachsen-Anhalt am 3. Dez. 1946 wurde die Abt. Gesundheitswesen mit den Abteilungen Arbeit und Sozialfürsorge, Bau-, Wohnungs- und Siedlungswesen sowie Umsiedler zum neuen Ministerium für Arbeit und Sozialpolitik zusammengeschlossen.
Im Zuge einer Neuorganisation des Ministeriums wurde im Juni 1947 eine Zentralabt. für die Belange der Allgemeinen Verwaltung, des Personals und des Haushalts, für Organisation und Rechtsfragen, Information und Statistik geschaffen. Einschneidende Aufgaben- und Strukturveränderungen erfuhr das Ministerium für Arbeit und Sozialpolitik im Jahr 1949: Im Jan. wurde die Abt. Umsiedlerpolitik zum Ministerium des Innern als Referat Bevölkerungspolitik verlagert; die Abt. Bau-, Wohnungs- und Siedlungswesen wurde dem Ministerium für Wirtschaft und Verkehr zugeordnet und bildete dort die lt. DWK-Beschluss neu zu gründende Hauptabt. Bauwesen. Im Juli 1949 übernahm das Ministerium für Arbeit und Sozialpolitik das aus dem Ministerium für Wirtschaft und Verkehr wieder ausgegliederte Wohnungswesen. Mit Kabinettsbeschluss vom 16. Sept. 1949 zur Neufestlegung der offiziellen Bezeichnungen der Ministerien der Landesregierung wurde das Ministerium für Arbeit und Sozialpolitik in Ministerium für Arbeit und Sozialwesen umbenannt. Anfang Dez. 1949 änderte sich dessen Bezeichnung nochmals, indem sie der Bezeichnung des Ministeriums für Arbeit und Gesundheitswesen der Regierung der DDR angeglichen wurde. Damit sollte zugleich die Rolle des Gesundheitswesens innerhalb des Landesministeriums hervorgehoben werden. Eine Aufgabenerweiterung erfuhr das Ministerium im Aug. 1950 mit der Einrichtung der Abt. Mutter und Kind, ebenfalls in Anlehnung an den Struktur- und Stellenplan des Ministeriums für Arbeit und Gesundheitswesen der DDR. Dabei wurden bisherige Aufgaben des Landesjugendamtes, wie Amtsvormundschaften, Pflegekinderwesen und Adoptivwesen, aus dem Ministerium für Volksbildung in das Ministerium für Arbeit und Gesundheitswesen übernommen. Mit dem Beschluss des neugewählten Landtages vom 24. Nov. 1950 über die Zahl der Minister erfolgte die endgültige Umbenennung des Ministeriums in Ministerium für Gesundheitswesen; die Hauptabt. Arbeit und die Abt. Sozialwesen (außer Mutter und Kind) wurden in das neukonstituierte Ministerium für Industrie, Verkehr, Aufbau und Arbeit eingegliedert.
Durch das Landesgesetz vom 25. Juli 1952 wurde auch das Ministerium für Gesundheitswesen aufgelöst, nachdem die weiterzuführenden Aufgaben den Räten der Bezirke Halle und Magdeburg übertragen worden waren.

(Quelle: Die Bestände der Landesarchive des Landes Sachsen-Anhalt 1945-1952. Kurzübersicht, Landeshauptarchiv Sachsen-Anhalt 1995.)
Bestandsinformationen:Der Bestand beinhaltet lediglich die Überlieferung der Strukturteile, die noch im Juli 1952 zum Ministerium für Gesundheitswesen gehört haben; die Akten der in den Jahren 1949 und 1950 ausgegliederten Abteilungen wurden in die entsprechenden Teilbestände der zuletzt zuständigen Ministerien eingeordnet.
Bedingt durch in den Personalunterlagen z. T. enthaltene Befähigungs- und Ausbildungsnachweise, wie Approbationen und Zeugnisabschriften, beginnt die Laufzeit einiger Akten bereits 1911.

(Quelle: Die Bestände der Landesarchive des Landes Sachsen-Anhalt 1945-1952. Kurzübersicht, Landeshauptarchiv Sachsen-Anhalt 1995.)
 

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