I 87 Mitteldeutsche Treuhandgesellschaft für Bergmannssiedelungen GmbH, Halle (Saale), 1890-1956 (Bestand)[Location: Magdeburg]

Archive plan context


Identifikation

Signatur:I 87
Benutzungsort:Magdeburg
Benutzbarkeit:eingeschränkt benutzbar

Form-/Inhaltsangaben

Titel:Mitteldeutsche Treuhandgesellschaft für Bergmannssiedelungen GmbH, Halle (Saale)
Laufzeit/Datum (detailliert):1920 - 1954
Laufmeter:17.75
Findhilfsmittel:Überarbeitung Ablieferungsverzeichnis; Findbuch
Registraturbildner:Die Mitteldeutsche Treuhandgesellschaft für Bergmannssiedelungen ist aufgrund eines Beschlusses vom 21.01.1920 zur Gewährung von Beihilfen aus Reichsmitteln zur Errichtung von Bergmannswohnungen am 28.04.1920 in Halle (Saale) gegründet worden. Die Hauptaufgabe der Treuhandgesellschaft war die Steigerung der Kohlenproduktion, welche durch die Errichtung von Bergmannswohnstätten entscheidend beeinflusst werden sollte. Das Gebiet der Mitteldeutschen Treuhandgesellschaft umfasste die Braunkohlereviere Borna, Meuselwitz, Bitterfeld-Anhalt, Halle (einschl. Luckenau, Merseburg und Obberröblingen), Magdeburg und Cassel.
Für die Durchführung der Bauarbeiten in den jeweiligen Kohlerevieren wurden Organisationen gebildet, welche die Bauvorhaben vor Ort beaufsichtigen. Dabei sollte sichergestellt werden, dass jene Organisationen auch die spätere Verwaltung der fertigen Siedlungen übernehmen.
Am 25.02.1930 verabschiedete der Reichstag das „Gesetz über Bergmannssiedlungen“. In diesem Gesetz wurde festgelegt, dass das Bergmannsvermögen, wie bis dato auch, durch die Treuhand verwaltet wurde und dass diese gem. § 2, die zu dem Bergmannssiedlungsvermögen gehörenden Rechte, im eigenen Namen geltend machen konnten. Des Weiteren wurden die Wohnberechtigungskriterien etwas gelockert. Bergarbeiter, die mindestens fünf Jahre im Kohlebergbau beschäftigt waren und ohne ihr Verschulden bzw. gegen ihren Willen ausgeschieden sind, behielten weiterhin ein Wohnrecht. Eine weitere Komponente des Gesetzes über Bergmannssiedelungen war die Berufung eines Gesamtausschusses. Der Gesamtausschuss bestand aus je sieben Vertretern der Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Von der Mitteldeutschen Treuhandgesellschaft gehörte der Bergwerksdirektor Keil dem Ausschuss an. Zudem wurde die Fälligkeit und Verzinsung von Hypotheken und die Gemeinnützigkeit von Wohnungsunternehmen geregelt.
Am 14.01.1933 wurde die Mitteldeutsche Treuhandgesellschaft als gemeinnützig anerkannt. Damit oblag die Treuhandgesellschaft der Aufsicht der Landesregierung und musste einem Prüfungsverband angehören, welcher regelmäßig die Gemeinnützigkeit untersuchte. Gemeinnützige Wohnungsunternehmen durften keine privatkapitalistischen Gewinne erzielen, was zur Verbesserung der Wohnverhältnisse der Arbeiterklasse führen sollte.
Nach dem 2. Weltkrieg wurde der bis dahin geschäftsführende Willi Hesse von dem Freien deutschen Gewerkschaftsbund als Treuhänder für die Mitteldeutsche Treuhandgesellschaft ernannt, Geschäftsführer blieben Willi Hesse und Karl Chonè.
1949 schied Willi Hesse aus der Mitteldeutschen Treuhandgesellschaft aus. Die Nachfolge als Treuhänder trat Paul Keinath an. In den kommenden Jahren waren die Haupttätigkeiten der Treuhandgesellschaft die Verwaltung und Instandhaltung des eigenen Hausbesitzes sowie die Hypothekenverwaltung. Bei der Hypothekenvergabe kamen neben den Neubaudarlehen nun die Wiederaufbaudarlehen hinzu. Nachdem Ende 1952 entschieden wurde, dass die von der Treuhandgesellschaft gegebenen Hypotheken unter das Gesetz vom 08.09.1950 über Erlass von Schulden und Auszahlung von Guthaben an alte arbeitsunfähige Bürger der Deutschen Demokratischen Republik fallen, stellte ein großer Teil der Einzelsiedler einen Antrag auf Schulderlass. Das Verfahren wurde zunächst durch die Deutsche Investitionsbank in Halle bearbeitet, jedoch wurde vom Ministerium für Finanzen am 30.10.1953 die selbstständige Bearbeitung der Schulderlasse an die Treuhandgesellschaft übertragen. Durch den Schulderlass, den Ausfall der Zinsen- und Tilgungsbeträge sowie der Rückzahlungen der nach dem 14.09.1950 geleisteten Beträge, wurde die Mitteldeutsche Treuhandgesellschaft in ihren Mitteln weiter eingeschränkt, so dass die Instandsetzungsarbeiten nicht mehr im notwendigen Umfang durchgeführt werden konnten; darüber hinaus mussten Arbeitsplätze gestrichen werden. Am 01.07.1955 löste sich die Treuhandgesellschaft auf.
Bestandsinformationen:Der Bestand I 87 „Mitteldeutsche Treuhandgesellschaft für Bergmannssiedelungen GmbH, Halle (Saale)“ wurde 1995 aus dem Verwaltungsarchiv des Rates des Bezirkes Halle in das Landeshauptarchiv nach Magdeburg übernommen. 2001 wurden 615 Datensätze in einer Access-Datenbank in Form einer einfachen Verzeichnung aufgenommen. Dabei handelte es sich hauptsächlich um Schulderlasse und Hypothekenlöschungen. Im August 2018 wurde die Datenbank in ScopeArchiv migriert und die Akten abschließend verzeichnet.
Zusatzinformationen:Die Datenbank ist nur durch Archivmitarbeiter recherchierbar.
 

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URL:https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=6341
 
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