G 13, 02.01. Postkurswesen (Postfuhrwesen), 1907-1952 (Gliederungsgruppe)

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Identifikation

Signatur:G 13, 02.01.

Form-/Inhaltsangaben

Titel:Postkurswesen (Postfuhrwesen)
Laufzeit/Datum:1907 - 1952
Laufzeit/Datum (detailliert):1907-1952
Zusatzinformationen:Die Personenbeförderung auf Straßen im Fernverkehr gehört zu den Aufgaben der Deutschen Reichspost. Die Reichspost überlässt der Reichsbahn im Rahmen des Gesetzes über die Personenbeförderung a) den Betrieb von Personenkraftfahrlinien soweit der Verkehr auf den Autobahnen als Abwanderung von der Schiene zu betrachten ist, b) den Betrieb von Personenkraftfahrlinien des Nah- und Fernverkehrs, soweit sie Ersatz für Schienenverkehr sind, c) die Beförderung von Personen auf kurzen Anschlussstrecken zur Schienenbahn.
Soweit hiernach der Kraftwagenpersonenverkehr über Land nicht der Reichsbahn zufällt, bleibt er der Deutschen Reichspost überlassen. [Quelle: G 13, Nr. 4287]. Zur Realisierung dieser Aufgabe werden mit (privaten) Kraftfahrunternehmen Verträge zur Bedienung von Kraftfahrlinien geschlossen.
 

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