C 135 VI Entschuldungsämter im Regierungsbezirk Merseburg, 1877-1960 (Bestandsgruppe)

Archive plan context


Identifikation

Signatur:C 135 VI

Form-/Inhaltsangaben

Titel:Entschuldungsämter im Regierungsbezirk Merseburg
Laufzeit/Datum (detailliert):(1877 -) 1933 - 1945 (- 1960)
Registraturbildner:Nach dem durch die Weltwirtschaftskrise beschleunigten Niedergang der deutschen Landwirtschaft versuchte der nationalsozialistische Staat die wirtschaftlichen Verhältnisse auf dem Lande zu stabilisieren. Mit dem Gesetz zur Regelung der landwirtschaftlichen Schuldverhältnisse (dem sogenannten Osthilfe-Schuldenregulierungsgesetz) vom 1. Juni 1933 (RGBl. I S. 331) wurden Maßnahmen eingeleitet, die es den Bauern ermöglichten, die gegen sie bestehenden finanziellen Forderungen unter Vermittlung von Kreditinstituten in langfristige, gering zu verzinsende Zahlungsverpflichtungen umzuwandeln.
In Abhängigkeit von der Höhe der Verschuldung gab es drei Möglichkeiten der Entschuldung: 1. die Selbstentschuldung im Vergleichsverfahren, 2. ein reguläres Entschuldungsverfahren, das mit einem gerichtlich bestätigten Entschuldungsplan abschloss, 3. das Entschuldungszwangsverfahren. Die Bearbeitung der Entschuldungsangelegenheiten war anfangs den Amtsgerichten als Entschuldungsgerichte übertragen worden. Aufgrund der Verordnung über die Entschuldungsämter und gemeinschaftlichen Beschwerdegerichte im Entschuldungsverfahren vom 25. Juni 1935 (RGBl. I 793) fand eine Konzentration der Entschuldungsangelegenheiten auf einige wenige Amtsgerichte durch die Bildung von Entschuldungsämtern statt, deren Bezirke meist den Landgerichtsbezirken entsprachen.
Im Regierungsbezirk Merseburg wurden danach Entschuldungsämter in Halle (Saale), Naumburg und Torgau eingerichtet.
Mit dem Ende des Zweiten Weltkrieges endete die Tätigkeit der Entschuldungsämter. Soweit sich wegen bestehender Forderungen noch Rechtsfragen ergaben, wurden diese von den ordentlichen Gerichten entschieden.
Bestandsinformationen:Die Akten der Entschuldungsämter Halle (Saale) und Naumburg gelangten im Zeitraum 1961 bis 1968 als Teil der jeweiligen Amts- bzw. Kreisgerichtsüberlieferungen in an das damalige Staatsarchiv Magdeburg. Hier wurden sie aus den Gerichtsbeständen herausgelöst und als Spezialgerichte unter der Repositur Rep. C 135 VI zusammengefaßt. Die Akten des Entschuldungsamtes Torgau sind erst 2001 und 2003 vom Amtsgericht Torgau übernommen worden.
1993 wurden die Bestände der Entschuldungsämter im Regierungsbezirk Merseburg zuständigkeitshalber an das neu eingerichtete Landesarchiv Merseburg (ab 2001 Abteilung Merseburg des Landeshauptarchivs bzw. ab 2015 Landesarchivs Sachsen-Anhalt) übergeben. Im Zuge einer Neuausrichtung der Überlieferungsschwerpunkte an den Standorten des Landesarchivs Sachsen-Anhalt sind die Bestände der Entschuldungsämter der preußischen Provinz Sachsen 2017 am Standort Magdeburg konzentriert worden.
 

URL for this unit of description

URL:https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=1164414
 
Home|Login|de en fr
Landesarchiv Sachsen-Anhalt :: Online research