02.06.04. Amtsvorsteher im Regierungsbezirk Merseburg (Tektonikgruppe (Endstufe))

Archive plan context


Identifikation

Signatur:02.06.04.

Form-/Inhaltsangaben

Titel:Amtsvorsteher im Regierungsbezirk Merseburg
Weitere Hilfsmittel (PDF):siehe unten unter »Dateien« Zwangsarbeiterinventar
Registraturbildner:Die 1874 in Kraft getretene Kreisordnung hob die Polizeigewalt der Gutsherrschaften und Domänenämter auf und verwandelte sie in eine rein staatliche Aufgabe, die von den Amtsvorstehern mit Amtsausschüssen als ländliche Ortspolizeibehörde wahrzunehmen war. In den Städten blieben die Bürgermeister Ortspolizeibehörde.
Die einzelnen Amtsbezirke setzten sich aus mehreren Gemeinden und Gutsbezirken zusammen, oder sie waren, wenn erforderlich, mit einer Gemeinde oder einem Gutsbezirk identisch. In solchen Fällen waren die Gemeindevorsteher oder Gutsbesitzer zugleich Amtsvorsteher. Die Organe der Amtsverwaltung bildeten der Amtsvorsteher und der Amtsausschuß.
Der Amtsvorsteher wurde von 1874 bis 1918 auf Vorschlag des Kreistages vom Oberpräsidenten jeweils für die Dauer von sechs Jahren ernannt und vom Landrat vereidigt. Seit 1919 wurde er vom Kreistag gewählt. Dem Amtsvorsteher oblag in seinem Zuständigkeitsbereich die Verwaltung des gesamten Polizeiwesens, insbesondere der Sicherheits-, Ordnungs-, Gesundheits-, Gesinde-, Armen-, Wege-, Wasser-, Feld-, Forst-, Fischerei-, Gewerbe-, Bau- und Feuerpolizei sowie aller sonstigen öffentlichen Angelegenheiten, soweit sie nicht durch besondere Bestimmungen dem Landrat oder einzelnen Fachbehörden übertragen war. Der Amtsvorsteher hatte im Rahmen seiner Befugnisse das Recht zum Erlass von Polizeiverordnungen und vorläufigen polizeilichen Strafverfügungen. Die Aufsicht über die Geschäftsführung der Amtsvorsteher führte der Landrat. Über Beschwerden gegen Verfügungen der Amtsvorsteher in nicht polizeilichen Angelegenheiten beschloss der Kreisausschuß.
Im Jahre 1945 endete die Tätigkeit der Amtsvorsteher.
Bestandsinformationen:Die Akten der Amtsvorsteher des Regierungsbezirkes Merseburg gelangten nach 1945 , soweit sie noch überliefert waren, zunächst in die Kreisarchive und wurden dort zum Teil als selbständige Bestände behandelt, teilweise aber auch mit den Akten der Gemeinden zu Ortsbeständen zusammengefasst oder mit den Akten der Landratsämter und Kreiskommunalverwaltungen vermischt. Vorwiegend in den Jahren 1964-1968 wurden die Bestände in das Staatsarchiv Magdeburg übernommen. Mit der Einrichtung des Landesarchivs Merseburg und der Bestandsabgrenzung der Landesarchive Magdeburg und Merseburg gelangten die Bestände im Jahre 1994 in das hiesige Archiv.
 

Files

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  • LHASA_Zwangsarbeiterinventar_MER.pdf
 

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