C 128 Landgerichte im Regierungsbezirk Magdeburg, 1663-1952 (Bestandsgruppe)

Archive plan context


Identifikation

Signatur:C 128

Form-/Inhaltsangaben

Titel:Landgerichte im Regierungsbezirk Magdeburg
Laufzeit/Datum (detailliert):(1663-) 1879 - 1945 (-1952)
Laufmeter:53.25
Findhilfsmittel:Findbücher
Registraturbildner:Auf Grund der Gerichtsverfassung vom 27. Januar 1877 und des preußischen Ausführungsgesetzes vom 24. April 1878 wurden für den Regierungsbezirk Magdeburg der preußischen Provinz Sachsen zum 1. Oktober 1879 kollegialisch organisierte Landgerichte in Halberstadt, Magdeburg und Stendal gebildet.
Die Landgerichte verhandelten erstinstanzlich alle streitigen Zivilsachen über einem bestimmten Streitwert und alle schwereren Strafsachen. Gleichzeitig fungierten sie als Untergerichte und Appellationsinstanzen und waren Berufungs- und Beschwerdeinstanz gegenüber den Amtsgerichten. Die Landgerichte waren in Zivil- und Strafkammern gegliedert, letzteren waren während der Hauptverhandlungen Schöffen beigeordnet. Bei besonders schweren Strafsachen, die nicht in die Zuständigkeit der Strafkammern oder des Reichsgerichts fielen, traten im Bedarfsfall Schwurgerichte zusammen. Bei einigen Landgerichten gab es als besondere Zivilkammern Kammern in Handelssachen und ab 1927 für Arbeitsstreitigkeiten Landesarbeitsgerichte. Daneben entstanden mit dem Ausbau des Jugendstrafrechts bei den Landgerichten besondere Jugendschutzkammern. Sogenannte Hoch- und Landesverratssachen lagen außerhalb der Zuständigkeit der Landgerichte, die oblag dem Reichsgericht in Leipzig oder dem Oberlandesgericht Naumburg.
Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs ordnete der SMAD-Befehl Nr. 49 vom 4. September 1945 die Reorganisation des Gerichtswesens in der SBZ an, worauf mit Einverständnis der SMA Provinz Sachsen der Präsident der Provinz Sachsen die Erste Verordnung über die Neuordnung des Gerichtswesens in der Provinz Sachsen vom 25. Okt. 1945 verfügte. Danach traten an die Stelle der Landgerichte Bezirksgerichte, deren Gerichtsbezirke sich mit den politischen Verwaltungsbezirken decken sollten. Demzufolge wurden die Landgerichtsbezirke Halberstadt und Stendal aufgelöst und das Landgericht Magdeburg in das Bezirksgericht Magdeburg umgewandelt.
Bestandsinformationen:Siehe Bestandsebene
 

Related units of description

Related units of description:siehe auch:
C 129 Amtsgerichte im Regierungsbezirk Magdeburg, 1591-1965 (Bestandsgruppe)

siehe auch:
C 128 Landgerichte im Regierungsbezirk Merseburg, keine Angabe (Bestandsgruppe)

siehe auch:
C 129 Amtsgerichte im Regierungsbezirk Merseburg, keine Angabe (Bestandsgruppe)

siehe auch (GR):
C 127 Oberlandesgericht Naumburg, 1828-1964 (Bestand)
 

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