E 21 Stadt Großalsleben, 1589-1882 (Bestand)[Location: Dessau]

Archive plan context


Identifikation

Signatur:E 21
Benutzungsort:Dessau

Form-/Inhaltsangaben

Titel:Stadt Großalsleben
Laufzeit/Datum (detailliert):1589 - 1882
Laufmeter:1.20
Findhilfsmittel:Findbuch 1941 (online recherchierbar)
Registraturbildner:Der Ort Großalsleben wurde als eine der dem Stift Gernrode übertragenen Besitzungen das erste Mal im Jahr 961 urkundlich erwähnt. Das Stift Gernrode hatte in Groß- und Kleinalsle-ben die eigene Vogtei und damit die volle landesherrliche Gewalt behaupten können, die ihm nach langem Streit mit Magdeburg im Schiedsvertrag von 1389 bestätigt worden ist.
Da mit der Reformation der Bestand des Stifts in Frage gestellt war, versuchten die anhaltischen Fürsten als Erbschutzvögte das Stiftsgebiet erfolgreich in ihr Land einzugliedern.
Bei der Landesteilung von 1603/06 wurde es zunächst zum Senioratsgut bestimmt, kam später durch Vertrag an Johann Georg II. von Anhalt-Dessau, der es 1666 an Brandenburg verkaufte und dafür die Oberlehnsherrlichkeit über die von Krosigk´schen Güter zu Beesen und Alsleben/Saale erwarb. Dieser Vertrag wurde bereits 1681 wieder suspendiert, da die Magdeburger Landschaft ihre Zustimmung verweigerte. Das Amt Großalsleben blieb damit eine anhaltische Exklave. Leopold I. von Anhalt-Dessau übertrug es seinem ältesten Sohn Wilhelm Gustav.

Obwohl bereits 1437 die Bezeichnung Flecken für den Ort Großalsleben nachweisbar ist, blieb es de facto bis 1703 ein Dorf mit Fleckenverfassung. Großalsleben besaß ein Rathaus. Als Vorsteher fungierten zwei Bürgermeister und zwei Kämmerer. Ihre Aufgaben beschränkten sich im Wesentlichen auf die Finanzverwaltung des Ortes. Die Gerichtsbarkeit wurde von dem Amtspächter wahrgenommen.

1697 verlieh Fürstin Henriette Catharina von Anhalt-Dessau dem Ort das Recht auf die Durchführung von zwei Vieh-, Flachs- und Kramjahrmärkten.
Durch Privileg vom 4.4.1703, erklärte Fürst Leopold I. von Anhalt-Dessau Großalsleben zu einem Marktflecken. Der Rat bestand ab sofort aus drei Ratsmitteln von je einem Bürgermeister, Kämmerer und Ratsmann. In jedem Jahr war ein Mittel an der „Regierung“, das die laufenden Arbeiten erledigte, während der ganze Rat nur gelegentlich zu Beratungen zusammentrat, vor allem um das neue „amtierende“ Mittel zu wählen. Dem Fürsten stand bei allen Wahlen das Recht der Bestätigung zu.
Die neue Ratsverfassung blieb bis ins 19. Jahrhundert bestehen. 1826 setzte sich der Rat jedoch nur noch aus einem Bürgermeister, zwei Kämmerern und einem Ratmann zusammen. Nur die beiden Kämmerer wechselten jährlich, bis endlich 1835 die Reduktion auf ein stehendes Mittel zustande kam, das jedoch jährlich um Bestätigung durch die Regierung nachzusuchen hatte.
Nach der Städteordnung von 1832 sollten die Stadtverordneten mit der städtischen Obrigkeit zusammen die Neuwahl von Ratsmitgliedern vornehmen.
Seit 1852 bestand der Gemeindevorstand von Großalsleben gemäß der Gemeindeordnung von 1.3. des Jahres aus einem Bürgermeister und einem Stadtrat, die von den Stadtverordneten mit absoluter Stimmenmehrheit auf 12 Jahre zu wählen waren.
Erst durch die Gemeinde-, Stadt- und Dorfordnung von 1852 wurde Großalsleben ohne weiteren besonderen Verleihungsakt aus einem Flecken in eine Stadt verwandelt.
Bestandsinformationen:Im Jahr 1939 übergab die Stadt Großalsleben die vorliegenden Archivalien zusammen mit einem Findbuch als Depositum an das Anhaltische Staatsarchiv Zerbst. An der überlieferten Ordnung des Bestandes wurden keine Änderungen vorgenommen. Nach dem II. Weltkrieg befand sich der Bestand im Staatlichen Archivlager Göttingen und kehrte Ende der 80er Jahre in das Landesarchiv Oranienbaum zurück.
 

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URL:https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=188649
 
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