Z 11, 04. Stadtgericht Bernburg, 1751-1847 (Gliederungsgruppe)[Location: Dessau]

Archive plan context


Identifikation

Signatur:Z 11, 04.

Form-/Inhaltsangaben

Titel:Stadtgericht Bernburg
Laufzeit/Datum:1751 - 1847
Laufzeit/Datum (detailliert):1751 - 1847
Zusatzinformationen:Die Residenzstadt Bernburg besaß als einzige Stadt im Fürsten-, später Herzogtum Anhalt-Bernburg das Privileg der Schriftsässigkeit,
eine Selbstverwaltung, die sich auf die Zivil- und Strafgerichtsbarkeit in erster Instanz, das Polizeiwesen, städtische Angelegenheiten und das Finanzwesen erstreckten und die der Zentralverwaltung direkt unterstellt waren. Vereinzelt gab es innerhalb schriftsässiger Städte amtssässige Bezirke, die in die Zuständigkeit des Amtmanns fielen. Daneben existierten noch schriftsässige Häuser und Personen, die nur der Landesregierung unterstanden.
Der jeweils amtierende Bürgermeister übte als Richter mit Unterstützung des Stadtschreibers oder Stadtsyndikus die Gerichtsbarkeit und die städtische Polizei aus.
Die Haupttätigkeit des Stadtschreibers bestand u.a. darin, die Gerichtssachen mit den beteiligten Parteien zu verhandeln, das Vorgebrachte zu protokollieren, und in Prozessen und Klagen den Tatbestand genau zu ergründen. Kam kein gütlicher Vergleich zustande, so erteilte er einen rechtlichen Bescheid, der in das Gerichts- oder Handelsbuch einzutragen war. Ebenfalls hatte er sich um die Bevormundung von unmündigen Witwen und Waisen und die Regulierung der Verlassenschaft ihres verstorbenen Angehörigen zu kümmern. Der Stadtsyndikus informierte den fürstlichen Beamten über Verbrechen und veranlasste die Festnahme des Täters. Er war nicht nur städtischer, sondern auch staatlicher Beamter und erhielt seine Bestallung von der Landesregierung.
Nach der erfolgten Umwandlung der Ämter in Justizämter im Jahr 1810 und der Schaffung gleichmäßig formierter Magistratskollegien im Jahr 1823, wurden 1825 Alt-, Neu- und Bergstadt Bernburg einem gemeinsamen Magistrat unterstellt.
Im Jahr 1847 ersetzte das neu erichtete Stadt- und Landgericht Bernburg als "Untergericht mit kollegialischer Verfassung" und erweiterten Befugnissen die Justizämter Bernburg, Plötzkau und Mühlingen sowie das Stadtgericht Bernburg.
Im Zuge der Trennung von Justiz und Verwaltung nach der Revolution von 1848/49 wurden die Verwaltungsaufgaben des Stadt- und Landgerichts Bernburg, der Justizämter und Patrimonialgerichte an neu gebildete Kreisämter und die Jurisdiktion auf Kreisgerichte und Kreisgerichtskommissionen übertragen.

verfilmt im Jahr 2007 im Rahmen der Bundessicherungsverfilmung
 

Related units of description

Related units of description:siehe auch (GR):
Z 33 Stadtgericht Bernburg, 1578-1863 (Bestand)
 

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