L 1 Staatskanzlei und Ministerium für Kultur des Landes Sachsen-Anhalt, 1990-2008 (Bestand)[Location: Magdeburg]

Archive plan context


Identifikation

Signatur:L 1
Benutzungsort:Magdeburg

Form-/Inhaltsangaben

Hinweis:Der Bestand enthält Archivgut, das Schutzfristen gemäß § 10 Abs. 3 ArchG LSA unterliegt und bis zu deren Ablauf nur im Wege einer Schutzfristenverkürzung gemäß § 10 Abs. 4 ArchG LSA oder eines Informationszuganges gemäß § 10 Abs. 4a ArchG LSA zugänglich ist.
Titel:Staatskanzlei und Ministerium für Kultur des Landes Sachsen-Anhalt
Laufzeit/Datum (detailliert):1990 - 2008
Laufmeter:158.80
Findhilfsmittel:Ablieferungsverzeichnisse (eingeschränkt benutzbar)
Registraturbildner:Nach der Wiederbegründung des Landes Sachsen-Anhalt zum 3. Oktober 1990 leitete gem. Art. 15 (1) Einigungsvertrag zunächst der zum 1. Juni eingesetzte Landessprecher mit seinem Arbeitsstab die Verwaltung des Landes und die im August für den Aufbau von Landesministerien und nachgeordneten Verwaltungsbehörden gebildeten Projektgruppen weiter. Das Gesetz über die vorläufige Ordnung der Regierungsgewalt im Land Sachsen-Anhalt vom 28. Oktober (GVBl. LSA 1990, S. 1) schuf die Grundlage für die Arbeitsfähigkeit der Landesverwaltung und insbesondere für die Vorläufige Geschäftsordnung der Landesregierung (Vorl. GOLReg) vom 20. November (MBl. LSA 1991, S. 4). Durch Beschluss der Landesregierung vom 2. November 1990 über die Organisation der öffentlichen Verwaltung des Landes Sachsen-Anhalt (MBl. LSA 1991, S. 2) wurde die Zuständigkeit der Landesregierung für die Organisation der Landesverwaltung festgelegt, soweit keine Gesetze erforderlich waren, und, mit Ausnahme der der Landesregierung in ihrer Gesamtheit vorbehaltenen Aufgaben, hierfür die einzelnen Fachministerien für zuständig erklärt.

Die Zuständigkeitsbereiche der Staatskanzlei und der Ministerien wurden erstmals durch Beschluss der Landesregierung über den Aufbau der Landesregierung Sachsen-Anhalt und die Abgrenzung der Geschäftsbereiche vom 6. November 1990 (MBl. LSA 1991, S. 2) festgelegt. Nach der Bildung des Ministeriums für Raumordnung, Städtebau und Wohnungswesen zum 1. August 1991 war die Staatskanzlei gem. Regierungsbeschluss vom 14. August (MBl. LSA 1991, S. 447) u. a. zuständig für die Organisation der Landesregierung, die mittelfristige Planung, die Ressortkoordination, Verfassungsrecht, Angelegenheiten der Rechtsetzung und Rechtsbereinigung, den Landesrundfunkausschuss und Medien- und Presserecht, das Presse- und Informationsamt der Landesregierung, die Landeszentrale für politische Bildung, die Leitstelle für Frauen- und Gleichstellungsfragen sowie den Abzug der sowjetischen Truppen. Dabei erhielt die Staatskanzlei als Koordinierungsstelle für die Umsetzung der Richtlinienkompetenz des Ministerpräsidenten (Art. 68 Abs. 1 Landesverfassung) grundsätzlich keine Weisungsbefugnisse gegenüber den Ministerien. Als weitere wichtige Zuständigkeiten kamen nach der Auflösung des Ministeriums für Bundes- und Europaangelegenheiten im Februar 1994 die internationale Zusammenarbeit und die Ressortkoordinierung der Europaangelegenheiten hinzu, im Juli 1994 die Bundesangelegenheiten und Anfang 1999 die übrigen Europaangelegenheiten. Seit Mai 2002 ist der Chef der Staatskanzlei gleichzeitig Europaminister. Im Zuge der Regierungsneubildung 2011 wurde die Zuständigkeit für die Landeszentrale für politische Bildung an das Kultusministerium übertragen. Nach der Regierungsneubildung im Zuge der Landtagswahlen im März 2016 wurde der Staatskanzlei die Abteilung 4 (Kultur) des Kultusministeriums (jetzt: Ministerium für Bildung) zugeordnet. Entsprechend lautet die Bezeichnung seitdem Staatskanzlei und Ministerium für Kultur; damit wurde die Staatskanzlei auch zuständige Aufsichtsbehörde für das Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie (LDA).
Bestandsinformationen:Inhalt: Kabinettsprotokolle. – Ministerpräsidentenkonferenzen. – Internationale Beziehungen. – Reisen des Ministerpräsidenten. – Veranstaltungen. – Dienstbesprechungen. – Innere Organisation. – Pressespiegel. – Regierungsbeauftragter für den Abzug der Westgruppe der sowjetischen Truppen. – Druckschriften.
Zusatzinformationen:Literaturhinweise:
- Sebastian Putz, Die Landesregierung als Zentrum politischer Steuerung, in: Everhard Holtmann (Hrsg.), Landespolitik in Sachsen-Anhalt. Ein Handbuch, Magdeburg, 2006, S. 80-104.
- Hans Heinrich Mahnke, Die Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt. Textausgabe mit Erläuterungen, Berlin 1993 (hier: S. 181 f.).
- Wolfgang Renzsch (Hrsg.), Sachsen-Anhalt in Europa - Europa in Sachsen-Anhalt. Zur Europapolitik in einem neuen Bundesland, Magdeburg 2004.
 

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