K 11 Landesfinanzdirektion Sachsen-Anhalt, Merseburg, 1940-1953 (Bestand)[Location: Magdeburg]

Archive plan context


Identifikation

Signatur:K 11
Benutzungsort:Magdeburg

Form-/Inhaltsangaben

Titel:Landesfinanzdirektion Sachsen-Anhalt, Merseburg
Laufzeit/Datum (detailliert):(1940 - ) 1945 - 1952 (- 1953)
Laufmeter:16.30
Findhilfsmittel:Findbuch
Registraturbildner:Die Landesfinanzdirektion Sachsen-Anhalt mit Sitz in Halle, seit Ende 1950 / Anfang 1951 in Merseburg, entstand auf der Grundlage des Gesetzes über die Aufgaben der Republik und der übrigen Gebietskörperschaften sowie über die Errichtung einer Abgabeverwaltung der Republik vom 9. Febr. 1950. Mit diesem Gesetz wurde in der DDR verfassungsgemäß eine einheitliche Abgabenverwaltung (Zölle, Steuern) mit folgenden Behörden geschaffen: der Deutschen Zentralfinanzdirektion, den Landesfinanzdirektionen, den Finanzämtern, den Hauptzollämtern und ihren Einrichtungen.
Vor dem Abgabengesetz hatte in der Provinz Sachsen bis Dez. 1946 der Oberfinanzpräsident Magdeburg die direkten Steuern, die Verbrauchssteuern und Zölle zu verwalten. Nach seiner Auflösung wurden seine Verwaltung und sein Personal in das Finanzministerium eingegliedert. Aus diesem wurden zum 1. Apr. 1950 die Abt. Steuern, Zölle und Verbrauchssteuern und das Landespreisamt Sachsen-Anhalt ausgegliedert, um die Landesfinanzdirektion Sachsen-Anhalt zu bilden. Die Landesfinanzdirektion hatte gesetzmäßig v.a. folgende Aufgaben:
- operative Leitung und Dienstaufsicht über die nachgeordneten Finanzämter und Hauptzollämter mit ihren Einrichtungen;
- Ermittlung, Prüfung, Festsetzung bzw. Erhebung der Steuern und sonstigen Abgaben, die von den landesverwalteten bzw. der Aufsicht des Landes unterstellten Vereinigungen Volkseigener Betriebe, Wirtschaftsbetrieben, Vereinigungen, Handels- und sonstigen Wirtschaftsorganisationen und Kommunalwirtschaftsunternehmen sowie von Kapitalgesellschaften und Körperschaften des öffentlichen Rechts erhoben wurden.
Den Landesfinanzdirektionen konnte ferner die einheitliche und gesonderte Feststellung der Einkünfte aus Gewerbebetrieben übertragen werden, wenn an den Einkünften mehrere beteiligt waren. Im Sommer 1952 wurde die Landesfinanzdirektion Sachsen-Anhalt aufgelöst.

(Quelle: Die Bestände der Landesarchive des Landes Sachsen-Anhalt 1945-1952. Kurzübersicht, Landeshauptarchiv Sachsen-Anhalt 1995.)
Bestandsinformationen:Der Bestand enthält Archivgut über die Verwaltung der Steuern, Zölle und Abgaben sowie über Preisangelegenheiten. Obwohl die Landesfinanzdirektion erst 1950 gebildet wurde, umfaßt der Bestand auch die Überlieferung ihrer Vorgängerstrukturteile ab 1945, die aus dem Bestand des Ministeriums der Finanzen herausgelöst wurde. Die Laufzeit der Akten reicht in einigen Fällen bis 1953.

(Quelle: Die Bestände der Landesarchive des Landes Sachsen-Anhalt 1945-1952. Kurzübersicht, Landeshauptarchiv Sachsen-Anhalt 1995.)
 

Related units of description

Related units of description:siehe auch:
K 5 Ministerium der Finanzen, 1924-1957 (Bestand)
 

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URL:https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=6599
 
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