G 1 Landesfinanzamt Magdeburg/ Oberfinanzpräsident Mitteldeutschland, 1911-1949 (Bestand)[Location: Magdeburg]

Archive plan context


Identifikation

Signatur:G 1
Benutzungsort:Magdeburg

Form-/Inhaltsangaben

Titel:Landesfinanzamt Magdeburg/ Oberfinanzpräsident Mitteldeutschland
Laufzeit/Datum (detailliert):(1911 -) 1920 - 1946 (- 1949)
Laufmeter:19.35
Findhilfsmittel:Findbuch 2012 (online recherchierbar)
Registraturbildner:Im Ergebnis der Erzbergerschen Finanzreform von 1919 wurde die Verwaltung der direkten Steuern, Verbrauchsabgaben und Zölle verreichlicht und die Reichsfinanzverwaltung dreistufig aufgebaut. Für die Provinz Sachsen (mit Ausnahme der Kreise Schleusingen und Ziegenrück sowie der Gemeinden Benneckenstein und Sorge), den Freistaat Anhalt und die braunschweigische Exklave Calvörde wurde das Landesfinanzamt Magdeburg (1937 in Oberfinanzpräsident Magdeburg umbenannt) zuständig. Vorgängerbehörden des Landesfinanzamtes waren die Abteilungen III bei den Regierungen Magdeburg, Merseburg und Erfurt, die Finanzdirektion Dessau, die Oberzolldirektion Magdeburg und die Anhaltinische Zolldirektion. Auf der lokalen Ebene wurde die Steuer- und Zollverwaltung für die Besitz- und Verkehrssteuern durch die Finanzämter und für Zölle und Verbrauchsabgaben durch die Hauptzollämter wahrgenommen.
Das Landesfinanzamt wurde von einem Präsidenten geleitet, der den Reichsfiskus und zu speziellen Anlässen die Reichsregierung vertrat. Die Aufgaben des Landesfinanzamtes umfaßten neben der Verwaltung der Besitz- und Verkehrssteuern, der Zölle und Verbrauchsabgaben u. a. die Angelegenheiten der Oberfinanzkasse, die Verwaltung der im Landesfinanzamtsbezirk gelegenen Reichsliegenschaften, die Reichsbauverwaltung, die Verwaltung und Verwertung des Reichsvermögens und Kriegssachenschädenregelungen. Ihm war als Berufungsinstanz gegen die Entscheidungen der Finanzämter (Steuerausschüsse) ab 1922 ein Finanzgericht und ab 1926 zur Durchführung der Einheitsbewertung ein Oberbewertungsausschuß angegliedert.
Mit Einführung der Devisenzwangsbewirtschaftung im Jahre 1931 übernahmen die Landesfinanzämter die Funktion der Devisenstellen, bei Unterstellung sowohl unter das Reichsfinanz- als auch unter das Reichswirtschaftsministerium; ab 1936 ging die Zuständigkeit insgesamt auf das Reichswirtschaftsministerium über.
Die territoriale Zuständigkeit erweiterte sich 1943 durch die Vereinigung mit der Behörde des Oberfinanzpräsidenten Thüringen zum Oberfinanzpräsidenten Mitteldeutschland, der seinen Sitz in Magdeburg hatte. Sie erstreckte sich auf die gesamte preußische Provinz Sachsen, die Länder Anhalt und Thüringen sowie den Kreis Herrschaft Schmalkalden. 1943 unterstanden dem Oberfinanzpräsidenten Mitteldeutschland 71 Finanzämter, 14 Hauptzollämter mit den nachgeordneten Zollämtern und Bezirkszollkommissaren, die Zollfahndungstelle in Magdeburg mit ihren Zweigstellen sowie 5 Reichsbauämter.
Mit der Verordnung des Präsidiums der Provinz Sachsen vom 23. Juli 1945 wurde der Oberfinanzpräsident (in seiner Zuständigkeit jetzt auf das Territorium der neugebildeten Provinz Sachsen beschränkt) zunächst dem Präsidenten der Provinz Sachsen unterstellt. Durch die Übertragung seiner Aufgaben auf das Finanzministerium der Provinz Sachsen-Anhalt im Jan. 1947 kam es zur endgültigen Auflösung der Behörde.
Bestandsinformationen:Die Akten des Registraturbildners sind zum größten Teil im Zweiten Weltkrieg vernichtet worden. Die noch vorhandenen Unterlagen wurden 1969 nach dem Aktenplan der Behörde geordnet und verzeichnet. Bei dem Findbuch von 2012 handelt es sich lediglich um die Abschrift der bis dahin gültigen Findkartei. Die sehr detaillierte Gliederung des Bestandes bedarf mittelfristig einer fachlichen Überarbeitung.
 

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URL:https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=6219
 
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