C 20 VI Oberpräsident. Medizinalkollegium/ Gerichtsärztlicher Ausschuß, 1816-1945 (Bestand)[Location: Magdeburg]

Archive plan context


Identifikation

Signatur:C 20 VI
Benutzungsort:Magdeburg

Form-/Inhaltsangaben

Titel:Oberpräsident. Medizinalkollegium/ Gerichtsärztlicher Ausschuß
Laufzeit/Datum (detailliert):1816 - 1945
Laufmeter:2.40
Findhilfsmittel:Findbuch 2011 (online recherchierbar)
Registraturbildner:Im Zusammenhang mit dem Aufbau der Verwaltung in der neugeschaffenen Provinz Sachsen wurde das Medizinalkollegium am 30. September 1816 in Magdeburg als eine selbständige kollegialisch organisierte Behörde beim Oberpräsidenten eingerichtet. Gleichzeitig erfolgte die Auflösung der drei Provinzial-, Medizinal- und Sanitätskollegien zu Magdeburg, Halberstadt und Heiligenstadt. Das Medizinalkollegium setzte sich zusammen aus dem Oberpräsidenten als Vorsitzendem und mindestens fünf weiteren vom König ernannten bzw. von Amts wegen eingesetzten Mitgliedern und unterstand dem Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinalangelegenheiten. Seine ausführenden Verwaltungsorgane waren die Medizinalbeamten der Regierungen bzw. die Gerichte. Der bis zum Ende des 19. Jh. unveränderte Wirkungsbereich erstreckte sich auf technisch und wissenschaftlich begutachtende Funktionen für alle gerichtlichen und polizeilichen Gegenstände der Medizin. Erst Anfang des 20. Jh. wurde sein Aufgabenbereich durch Übertragung medizinal-polizeilicher Befugnisse erweitert. Mitte 1921 wurde das Medizinalkollegium aufgehoben. An seine Stelle trat der dem preußischen Ministerium für Volkswohlfahrt, ab 1932 dem preußischen Ministerium des Innern unterstellte Gerichtsärztliche Ausschuss. Er war der Oberaufsicht des Oberpräsidenten untergeordnet und setzte sich zusammen aus dem Regierungsmedizinalrat in Magdeburg als Vorsitzendem, einem unter Zustimmung der Provinzialärztekammer ernannten Gerichtsarzt und einem dritten Mitglied, das aus den ärztlichen Sachverständigen der Provinz nach Bedarf hinzugezogen wurde. Die Aufgaben des Ausschusses entsprachen im wesentlichen denen des Medizinalkollegiums, beschränkten sich jedoch nur auf die gerichtliche Medizin. Seine Stellung, Aufgaben und sein Wirkungsbereich blieben bis zu seiner Auflösung im Jahre 1945 unverändert.
Bestandsinformationen:Der Bestand wurde in zwei Ablieferungen 1931 und 1948 vom damaligen Staatsarchiv Magdeburg übernommen und als geschlossene Gruppe in die Ablieferung des Bestandes des Oberpräsidenten eingeordnet. 1932 waren ein Teil der Akten über persönliche und dienstliche Verhältnisse der Mitglieder des Medizinalkollegiums sowie Gebühren- und Prüfungsangelegenheiten vernichtet und eine größere Anzahl medizinisch-chirurgischer u. a. Gutachten verkauft worden. 1968 erfolgte die Herauslösung aus dem Bestand des Oberpräsidenten.
Zusatzinformationen:Bei dem Findbuch von 2011 handelt es sich lediglich um eine Abschrift der bis dahin gültigen Findkartei.
 

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URL:https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=6179
 
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