M 31 Bezirksgericht Magdeburg, 1949-1991 (Bestand)[Location: Magdeburg]

Archive plan context


Identifikation

Signatur:M 31
Benutzungsort:Magdeburg
Benutzbarkeit:eingeschränkt benutzbar

Form-/Inhaltsangaben

Hinweis:Der Bestand enthält Archivgut, das personenbezogenen Schutzfristen gemäß § 10 Abs. 3 Satz 2 ArchG LSA unterliegt und bis zu deren Ablauf nur im Wege einer Schutzfristenverkürzung gemäß § 10 Abs. 4 Satz 2 ArchG LSA oder eines Informationszuganges gemäß § 10 Abs. 4a ArchG LSA zugänglich ist.
Titel:Bezirksgericht Magdeburg
Laufzeit/Datum (detailliert):(1949 - 1950) 1958 - 1991
Laufmeter:28.50
Findhilfsmittel:Ablieferungskartei; Datenbank (eingeschränkt benutzbar)
Registraturbildner:In Umsetzung der Verordnung zur Neugliederung der Gerichte vom 28. Aug. 1952 und des Gerichtsverfassungsgesetzes vom 02. Okt. 1952 wurde der Gerichtsaufbau dem Staatsaufbau entsprechend verändert. Es wurde festgelegt, dass die Rechtssprechung von Kreisgerichten, Bezirksgerichten und dem Obersten Gericht ausgeübt wird. Die Landgerichte Magdeburg und Stendal organisierten sich als Bezirksgericht Magdeburg. Die Bezirksgerichte waren zunächst zuständig für Strafrechts- und Zivilrechtssachen. Wesentliche Veränderungen in den Aufgaben der Bezirksgerichte ergaben sich aus dem Gerichtsverfassungsgesetz vom 17. April 1963. Die bis dahin bestehenden Bezirksarbeitsgerichte und Bezirksjustizverwaltungsstellen gingen in den Bezirksgerichten auf.
Direktoren und Richter der Bezirksgerichte wurden auf Vorschlag des Justizministers vom Bezirkstag auf Dauer von 5 Jahren gewählt. Die Rechtssprechung in Straf-, Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtssachen lag in der Hand von Straf- und Zivilsenaten, die in der ersten Instanz aus einem Oberrichter oder Richter als Vorsitzendem und zwei Richtern bestanden.
In erster Instanz wurde über Verbrechen gegen die Souveräntät der DDR, Mord und schwere Verbrechen gegen die Volkswirtschaft und in besoders schweren Fällen auf Antrag der Staatsanwaltschaft auch in Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtssachen entschieden.
Als oberstes Organ der Rechtssprechung auf Bezirksebene leitete und kontrollierte das Bezirksgericht insbesondere die Arbeit der Kreisgerichte und Staatlichen Notariate. Das Bezirksgericht war auch Berufungsinstanz und Kassationsgericht für Entscheidungen der Kreisgerichte.
Im September 1992 begann das Landgericht Magdeburg als Nachfolgeeinrichtung seine Arbeit.
Bestandsinformationen:Neben Organisations- und Leitungsschriftgut sind u.a. Statistiken, Beschlusssammlungen, Schriftgut gesellschaftlicher Gerichte und Kassationsangelegenheiten überliefert.
 

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URL:https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=6166
 
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