M 24 Bezirksbehörde der Deutschen Volkspolizei (BDVP) Magdeburg, 1945-1990 (Bestand)[Location: Magdeburg]

Archive plan context


Identifikation

Signatur:M 24
Benutzungsort:Magdeburg
Benutzbarkeit:eingeschränkt benutzbar

Form-/Inhaltsangaben

Hinweis:Der Bestand enthält Archivgut, das personenbezogenen Schutzfristen gemäß § 10 Abs. 3 Satz 2 ArchG LSA unterliegt und bis zu deren Ablauf nur im Wege einer Schutzfristenverkürzung gemäß § 10 Abs. 4 Satz 2 ArchG LSA oder eines Informationszuganges gemäß § 10 Abs. 4a ArchG LSA zugänglich ist.
Titel:Bezirksbehörde der Deutschen Volkspolizei (BDVP) Magdeburg
Laufzeit/Datum (detailliert):(1945 -) 1952 - 1990
Laufmeter:515.00
Findhilfsmittel:Findbuch Juli 2015; Ablieferungsverzeichnis (eingeschränkt benutzbar)
Registraturbildner:Die Auflösung des Landes Sachsen-Anhalt im Juli 1952 und die Gründung der Bezirke Halle und Magdeburg verursachten die Einrichtung neuer Dienststellen der Volkspolizei. Die gemäß Befehl Nr. 53/52 des Chefs der Deutschen Volkspolizei (DVP) errichtete Abwicklungsstelle der Landesbehörde der Volkspolizei Sachsen-Anhalt stellte mit Ablauf des 30.9.1952 ihre Tätigkeit ein. Am 1.10.1952 übernahm die Bezirksbehörde der Deutschen Volkspolizei, BDVP, Magdeburg die volle Verantwortung für die gesamte volkspolizeiliche Arbeit zur Gewährleistung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit in ihrem Bezirk. Die BDVP Magdeburg unterstand unmittelbar dem Minister des Innern, der sich seit 1963 zugleich Chef der Deutschen Volkspolizei nannte. Der Bezirksbehörde waren wiederum die Volkspolizei-Kreisämter untergeordnet. Laut § 336 der neuen Strafprozessordnung vom 2.10.1952 ging die Strafvollstreckung von der Staatsanwaltschaft in die Hände der Volkspolizei über. Am 1.4.1953 erhielten die BDVP Magdeburg und die Volkspolizei-Kreisämter die Strafvollstreckung von dem Bezirks - und den Kreisstaatsanwälten. Der Staatsanwalt veranlasste und überwachte die Vollstreckung der Strafurteile sowie die Durchführung des Strafvollzuges. Am 1.1.1970 unterstellte der Innenminister das für den Bezirk Magdeburg neu gegründete Transportpolizei-Amt (TPA) Magdeburg mit allen untergeordneten Dienststellen, insbesondere den Transportpolizei-Revieren (TPR) Güsten, Halberstadt, Magdeburg-Hauptbahnhof, Magdeburg-Rothensee, TPRevier-Transit Marienborn, Oebisfelde, Salzwedel, Stendal, Wernigerode und dem Transportsicherungskommando Magdeburg–Buckau, dem Chef der BDVP Magdeburg. Die Transportpolizei bildete bei der BDVP eine eigene Abteilung und war für die öffentliche Ordnung und Sicherheit in dem Bereich der Deutschen Reichbahn in dem Bezirk Magdeburg zuständig. Die Bezirksbehörde übte als Mittelbehörde zwischen der Hauptverwaltung der Volkspolizei im Innenministerium und den ihr nach geordneten Dienststellen die Aufsicht über die einzelnen Dienstzweige, zum Beispiel die Schutz-, Verkehrs- und Kriminalpolizei sowie das Paß- und Meldewesen, in den eigenen Geschäftsbereichen aus. Die Abteilung Kriminalpolizei der BDVP Magdeburg war auf zwei Arbeitsgebieten tätig. Einerseits leitete sie die Kriminalabteilungen der Volkspolizei-Kreisämter an. Andererseits erfüllte sie kriminalpolizeiliche Aufgaben auf Bezirksebene im Sinne eines Bezirkskriminalamtes, insbesondere mit den Untersuchungskommissionen für Mord (MUK) und Brand (BUK), der Arbeitsgruppe Ausländer (AGA) und den Dezernaten Volkswirtschaft (VW) gegen Wirtschaftskriminalität und Kriminaltechnik (KT). Der BDVP unterstanden auch die 4. und 11. VP-Bereitschaft, die Kampfgruppen der Arbeiterklasse und die Feuerwehren. Ab Januar 1990 begann die BDVP, ihre Zuständigkeit auf die eigentliche Polizeiarbeit zu beschränken. Die Kampfgruppen und die Transportpolizei wurden planmäßig aufgelöst, die Feuerwehr, das Pass- und Meldewesen, der Strafvollzug und der Betriebsschutz abgegeben.
Am Ende des 2.10.1990 wechselte die Hoheit über die Volkspolizei von dem Innenminister der DDR zu den Landessprechern der zukünftigen neuen Länder, deren Landtage am 14.10.1990 gewählt wurden. Die BDVP Magdeburg erhielt den Namen Bezirksbehörde der Polizei Magdeburg am 3.10.1990, dem Tag der Deutschen Einheit. Der Beschluss der Landesregierung über die Organisation des Polizeivollzugsdienstes des Landes Sachsen-Anhalt vom 29.1.1991 und das Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt vom 19.12.1991, das am 1.2.1992 in Kraft trat,
beendeten den Dienstbetrieb der Bezirksbehörde der Polizei. An ihre Stelle traten das Ministerium des Innern vorläufig für kurze Zeit, die Bezirksregierung Magdeburg, die Polizeidirektion Magdeburg, die Polizeiinspektionen Stendal, Schönebeck (Elbe), Halberstadt mit insgesamt 22 Polizeirevieren, die Wasserschutzpolizeiinspektion des Landes Sachsen-Anhalt in Magdeburg und das Landeskriminalamt.
Bestandsinformationen:Der Bestand wurde für den Überlieferungszeitraum von 1952 bis 1975 in zwei Teilen in dem Archiv der BDVP Magdeburg in den Jahren 1983 und 1986 bis 1987 jeweils in einem Findbuch auf der Grundlage der Ordnungen des MdI über die Wertermittlung, Aufbewahrung und Kassation des Schriftgutes und den Ordnungs- und Verzeichnungsgrundsätzen für die staatlichen Archive der DDR verzeichnet. Diese beiden Teile des Bestandes M 24 gehörten mit den Signaturen 18 und 18.1 zu dem Endarchiv des Ministeriums des Innern der DDR. Das Landesarchiv erhielt diese Akten im Umfang von 66,2 lfm von dem Bundesministerium des Innern Außenstelle Berlin am 10.12.1990. In den Jahren 1996, 1998 und 1999 übernahm das Landesarchiv ca. 240 lfm Archivgut der BDVP Magdeburg aus dem Zeitraum 1975 bis 1990 von der Polizeidirektion Magdeburg und dem Ministerium des Innern des Landes Sachsen-Anhalt. Danach erfolgten weitere Übernahmen von dem Landeskriminalamt Sachsen-Anhalt im August 2000 und von der Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Nord im März 2010. Die Zugänge seit 1996 sind an Hand von Ablieferungsverzeichnissen eingeschränkt benutzbar.
 

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