C 20 II Oberpräsident. Provinzialrat, 1875-1936 (Bestand)[Location: Magdeburg]

Archive plan context


Identifikation

Signatur:C 20 II
Benutzungsort:Magdeburg

Form-/Inhaltsangaben

Hinweis:Der Bestand enthält Archivgut, das personenbezogenen Schutzfristen gemäß § 10 Abs. 3 Satz 2 ArchG LSA unterliegt und bis zu deren Ablauf nur im Wege einer Schutzfristenverkürzung gemäß § 10 Abs. 4 Satz 2 ArchG LSA oder eines Informationszuganges gemäß § 10 Abs. 4a ArchG LSA zugänglich ist.
Titel:Oberpräsident. Provinzialrat
Laufzeit/Datum (detailliert):1875 - 1936
Laufmeter:8.00
Findhilfsmittel:Findbuch 1968
Registraturbildner:Der Provinzialrat, bestehend aus dem Oberpräsidenten bzw. dessen Stellvertreter als Vorsitzenden, aus einem vom Minister des Innern ernannten höheren Verwaltungsbeamten bzw. dessen Stellvertreter und aus fünf, vom Provinzialausschuss zu wählenden Mitgliedern, wurde 1876 aufgrund der Bestimmungen der Provinzialordnung vom 29. Juni 1875 (GS 25/1875, S. 335 – 366) dem Oberpräsidenten zur Mitwirkung bei der staatlichen Beaufsichtigung der Kommunalangelegenheiten der Kreise und Gemeinden, der Schulangelegenheiten und des Wegebaus zur Seite gestellt. Die vom Oberpräsidenten erlassenen Polizeiverordnungen bedurften seiner Zustimmung; er war Beschlussbehörde und bildete gegenüber den Beschlüssen der Bezirksausschüsse die zweite und letzte Instanz (siehe 02.05.01. und 02.06.01.). Außerdem hatte er die Befugnis zur Revision und endgültigen Festlegung der nach 1872 gebildeten Amtsbezirke sowie zur Vereinigung von Polizeiverwaltungsbezirken. Seit dem Frühjahr 1933 wurde beim Provinzialrat für die Erledigung der Spruchsachen der aufgelösten Landeskulturämter eine besondere Landeskulturabteilung gebildet, die Ende 1933 in „Spruchkammer für Siedlung und Auseinandersetzung“ umbenannt wurde. Die Zuständigkeit des Provinzialrates als Beschlussbehörde und als Beschwerdeinstanz wurde aufgehoben, die Befugnis zur Veränderung der Grenzen von Amts- und Polizeiverwaltungsbezirken den Regierungspräsidenten und Bezirksausschüssen übertragen. Der Provinzialrat wurde vom preußischen Staatsministerium in seiner bisherigen Form aufgelöst und seine Entscheidungsbefugnisse dem Oberpräsidenten übertragen. Dem daraufhin vom preußischen Ministerpräsidenten neu gebildeten Provinzialrat verblieben lediglich die Aufgaben einer Spruchkammer für Landeskulturangelegenheiten sowie gegenüber der Geschäftsführung von Ober- und Regierungspräsidenten eine Beratungsfunktion, die nach der Aufhebung der provinziellen Selbstverwaltung im Dezember 1933 auch auf die Verwaltung des Provinzialverbandes ausgedehnt wurde. Die Beratungsfunktion wurde jedoch Mitte 1943 wieder aufgehoben. Bis zu seiner Auflösung 1945 diente er als beratendes Gremium für die innere Verwaltung der Provinz.
Bestandsinformationen:Die Akten wurden 1948 gemeinsam mit den Akten des Oberpräsidenten vom Staatsarchiv Magdeburg übernommen.
 

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URL:https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=5951
 
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