D 16 Amt Gräfenhainichen, 1550-1833 (Bestand)[Location: Wernigerode]

Archive plan context


Identifikation

Signatur:D 16
Benutzungsort:Wernigerode

Form-/Inhaltsangaben

Titel:Amt Gräfenhainichen
Laufzeit/Datum (detailliert):1550 - 1823 (1833)
Laufmeter:5.60
Findhilfsmittel:Findbuch von 2000 (online recherchierbar)
Registraturbildner:Das sächsische Amt Gräfenhainichen, im Kurkreis gelegen, umfaste einen Bereich, der sich heute auf die Landkreise Anhalt-Zerbst, Bitterfeld und Wittenberg im Bundesland Sachsen-Anhalt verteilt.
Das Amt setzte sich aus der Amtsstadt Gräfenhainichen, den Amtsdörfern Goltewitz, Gremmin, Gröbern, Jüdenberg, Mescheide, Zschiesewitz und Zschornewitz zusammen. Es befanden sich darüber hinaus die wüsten Marken Breitewitz, Deetz (Teetz), Dornewitz, Gross Gadewitz, Großgröbern, Klein Gadewitz, Kleingröbern, Müchau, Niebicke, Nichrim und Steingrube, Städter sowie Zschornewitzer Mark, wie auch das schriftsässige Rittergut Strohwalde (ab 1750 Kammergut), das amtssässige Rittergut Lüdersdorf und das Vorwerk Niebicke im Amtsbezirk.
Das Dorf Gremmin, die Mark Steingrube und ein Teil der Städter Mark fielen 1981 dem Tagebau Golpa zum Opfer. Einem weiterem Tagebau fiel auch die Mark Nichrim und ein Teil der Mark Dornewitz zum Opfer.
Das Amt Gräfenhainichen ging aus dem durch Kolonisationstätigkeit der Grafen von Anhalt im 13. Jahrhundert entstandenen Schlossbezirk von Gräfenhainichen hervor. Bis zum 16. Jahrhundert war die Verwaltung des Schlosses mit der des Amts verbunden. Erst dann trennte sich die Verwaltung des Amts von der des Schlosses bzw. Ritterguts.
Da das „Haus zu dem Hayn“ im 14. Jahrhundert im Grenzgebiet zwischen Anhalt und der Markgrafschaft Meißen lag , herrschten zu dieser Zeit unklare Besitzverhältnisse. So wurden in verschiedenen Urkunden einerseits die Fürsten von Anhalt, andererseits die Markgrafen von Meißen als Besitzer genannt . 1377 tauchte zum letzten Mal mit Graf Johann von Anhalt, der das Schloss und die Stadt an die Gebrüder Otto und Otto von Eilenburg sowie Botho von Eilenburg, Gebhardt von Querfurt und Otto Kamerer, den Herrn zu Gruna verpfändete, als Besitzer in den Urkunden auf. 1397 erwarb Herzog Rudolf III. von Sachsen-Wittenberg, für den Fall des erblosen Todes des Markgrafen Wilhelm I. von Meißen die Anwartschaft auf Schloß und Stadt Gräfenhainichen. Doch da der Vertrag 1400 gekündigt wurde, gelang es den Kurfürsten von Sachsen Wittenberg bei der Naumburger Teilung nicht, in den Besitz von Gräfenhainichen zu kommen. So blieb es im Besitz der Markgrafen von Meißen.
Die Markgrafen verpfändeten das Amt mehrfach. So wurde es am 7. April 1435 an Friedrich Liste verpfändet. Am 30. November 1446 verpfändete Kurfürst Friedrich II. der Sanftmütige erneut „slos und statt Greffinhainichen für 2000 gute rheinische Gulden genger und genemer landeswerunge“ unter dem Vorbehalt, es „zu allen unsern noten und krigen“ wiedereinzuziehen, an seinen Rat Henning Strobart. Später, am 27. März 1454, verpfändete Friedrich das Schloß, Stadt und Amt Gräfenhainichen, das zum ersten Mal ausdrücklich mitgenannt wird, an die Brüder Albrecht, Balthasar und Siegmund von Heynitz für 1100 Gulden. Anscheinend starb Henning Strobart bald darauf, denn am 2. Februar 1457 verpfändete Friedrich alles erneut und die Erben Strobarts verzichteten auf alle Ansprüche an Gräfenhainichen. Der Sohn von Friedrich dem Sanftmütigen, Kurfürst Ernst von Sachsen kaufte das Amt, das Schloß und die Stadt für einen Kaufpreis von 1909 Gulden am 4. Dezember 1465 zurück. Doch bereits am 14. März verpfändete er zusammen mit seinem Bruder Albrecht Amt, Stadt und Schloß an ihren Rat Heinrich Loser, Landvoigt zu Sachsen. Allen diesen Verpfändungen war gemeinsam, daß sie immer wieder durch den Landesherrn bald darauf eingelöst wurden.
1483 gelangte das Amt mit der Leipziger Teilung, die am 26.8.1486 vertraglich bestimmt wurde, an die Sächsische Ernestinische
Linie.
Durch die Wittenberger Kapitulation von 1547 kam das Amt vom Ernestinischen Sachsen schließlich an das Albertinische Sachsen. Bis dahin gehörten Amt und Rittergut Gräfenhainichen zusammen und wurden gemeinsam verwaltet.
Erst 1554, mit der Verpachtung des Schloßes an den Amtmann Heinrich von Gleißenthal, trennten sich Amt und Rittergut.
Bestandsinformationen:Der Bestand umfasst Akten und Amtsbücher des Amts und Justizamts Gräfenhainichen. Unter den Unterlagen dürften auch einige wenige Akten des Rentamts sein, da dieses nicht während seiner ganzen Existenz verpach-tet war. Aus der Zeit vor 1650 sind nur wenige Unterlagen überliefert, da die Stadt im dreißigjährigen Krieg zer-stört wurde. Diese überlieferten Akten befanden sich vermutlich nicht in Gräfenhainichen, als die Stadt 1637 von schwedischen Truppen gebrandschatzt wurde. Schwerpunkte der Überlieferung stellen Kirchensachen und Rechtsstreitigkeiten dar. Hohe Registratursignaturen weisen darauf hin, dass vermutlich ein großer Teil der Akten und Amtsbücher vor der Ablieferung in das Staatsarchiv Magdeburg kassiert worden sein muß.

Im wesentlichen wurden in der Registratur des Amtes im Laufe der Zeit zwei verschiedene Ordnungsschemata angewandt. Das ältere war die auch in anderen Ämtern verwandte alphabetische Ordnung, bei der der Anfangs-buchstaben eines Sach-, Orts- oder Personenbegriffs des Aktentitels zusammen mit einer laufenden Nummer für die Ordnung zugrunde gelegt wurde (Beispiel: Lit. G. No. 333).

Das spätere Ordnungsschema wurde, wie bei anderen Ämtern auch, Ende des 18. Jahrhunderts geschaffen. Am 19.5.1778 erging an Christian Friedrich Bothe der Befehl, ein Repertorium für das Amt Gräfenhainichen zu ferti-gen. Er gliederte daraufhin die Registratur unter sachlichen Gesichtspunkten in 15 „Capitibus“, woraufhin die neue Gliederung am 2.5.1780 vom Kammerkollegium in Dresden genehmigt wurde. Einige alte Registratur-nummern weisen auch darauf hin, daß sich ein Teil der Akten in der Registratur des mit dem Amt Gräfenhaini-chen in Personalunion verwalteten Amts Bitterfeld befand.

Da die alte Registraturordnung nicht überliefert ist, und sich nur die Kapitel V „Jagd- und Forstsachen“, IX „Steu-ersachen“, XIII „Kirchen- und Konistorialsachen“, XIV „Grenzsachen“, XV „Militärsachen“ bei der Neuordnung des Bestandes rekonstruieren ließen, wurden diese Punkte beibehalten und analog zu ihren alten Nummern in eine neugeschaffene Klassifikation, die sich an den Registraturordnungen des Amts Bitterfeld orientierte, einge-arbeitet.
Die Trennung von Amts-, Rentamts- und Justizamtsakten war nicht möglich.

Nachdem durch die Beschlüsse des Wiener Kongresses das Amt an Preußen abgegeben werden mußte, gelangten die Akten in vielen kleinen Ablieferungen an das Regierungsarchiv Merseburg.

Von dort gelangte es in sechs Ablieferungen (4726ff/1865, 6823ff/1869, 11/1934, 1/1935, 28/1958 und 16/70) an das Staatsarchiv Magdeburg. Einige Akten, die in in den 1860er Jahren an das Archiv gelangten, wurden in den Repertorien RA und JA verzeichnet. Für die ersten Ablieferungen wurde zudem etwa 1910ff. durch F. Schultz ein eigenes Findbuch für Rep. D. Gräfenhainichen erstellt. 1962 und 1970 erfolgte Ergänzungen des Findbuchs. Nach der Eröffnung der Außenstelle des Staatsarchivs Magdeburg in Wernigerode gelangten die Akten im August 1969 dorthin. Nach der Einlagerung revidierte die Archivarin Oelze den Bestand im August 1969. Sie gliederte dem Bestand auch die vorher räumlich getrennten Akten des Amtes aus dem Merseburger Repertorien RA und JA als Anhang I und Anhang II an.

Die Neuverzeichnung und Zusammenführung des Bestandes mit den Anhängen aus dem alten Merseburger Repertorium erfolgte 2000.
 

Related units of description

Related units of description:siehe auch (GR):
H 223 Gutsarchiv Strohwalde, 1554-1821 (Bestand)
 

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