H 96 Gutsarchiv Harkerode, 1473-1945 (Bestand)[Location: Wernigerode]

Archive plan context


Identifikation

Signatur:H 96
Benutzungsort:Wernigerode

Form-/Inhaltsangaben

Titel:Gutsarchiv Harkerode
Laufzeit/Datum (detailliert):1473 - 1945
Laufmeter:2.40
Findhilfsmittel:Findbuch von 1990 (online recherchierbar)
Registraturbildner:Harkerode gehört zur Stadt Arnstein, Lkr. Mansfeld-Südharz, Sachsen-Anhalt.

Harkerode gehörte im Spätmittelalter zum Zubehör der über dem Ort liegenden Burg Arnstein, das seit 1387 das Amt Arnstein der Grafen von Mansfeld bildete. Bei der Sequestration 1570/73 wurde das Amt als Teil der Grafschaft Mansfeld-Vorderort unter kursächsische Verwaltung gestellt und gelangte 1815 an Preußen, wo es 1816–1945 der Provinz Sachsen zugeordnet war.

Das verpfändete Amt mit Sitz in Endorf erwarben 1660/70 die Freiherren von Knigge, die seine Besitzungen bis zur Enteignung im Zuge der Bodenreform 1945 innehatten.

Im Dorf Harkerode gab es 1827 noch drei Gutskomplexe: das Rittergut Harkerode, eine Brauhof genannte mansfeldische, dann kursächsische und schließlich preußische Domäne sowie das Vorwerk Unterschloss Arnstein, das zum Amt Arnstein gehörte. Das Rittergut ging auf einen Erbhof zurück, den vor 1539 die von Glene vom Benediktinerinnenkloster Walbeck zu Lehen hatten. 1539 kaufte Georg Müller, Schösser des Amtes Arnstein, das Gut und erweiterte es 1540 um einige unter dem Amt stehende mansfeldische Hufen. Nach mehrfachen Besitzerwechsel erwarb es 1647 der schwedische Oberst Jakob von Hünerbein durch Heirat. Seine Familie besaß das Gut bis 1839. 1844 erwarb Ernst Ludwig Georg Adam Freiherr von Knigge, Pfandinhaber von Arnstein, auch das Rittergut Harkerode. Der Kniggesche Gesamtbesitz wurde nach seinem Tode 1880 in zwei Teile geteilt. Dabei erhielt Wilhelm Freiherr von Knigge zum Rittergut Harkerode auch noch die beiden anderen Güter in Harkerode, den inzwischen ebenfalls Kniggeschen Brauhof sowie das Unterschloss Arnstein. Die drei in einem Fideikommiss vereinigten Güter blieben bis zur Enteignung im Zuge der Bodenreform 1945 in Familienbesitz.

Die Patrimonialgerichtsbarkeit über das Dorf Harkerode lag beim Amt Arnstein, nur über ein Diensthaus und sein Gesinde besaß das Rittergut Gerichtsbarkeit. Erst mit der Erbteilung von 1880 erhielt das Rittergut Patronatsrechte über Sylda mit Harkerode, Alterode und Stangerode.
Bestandsinformationen:Der Bestand wird auf Grundlage eines 2008 geschlossenen Vertrages als Depositum im Landesarchiv Sachsen-Anhalt verwahrt.
Zusatzinformationen:Literatur:
Adelsarchive im Landeshauptarchiv Sachsen-Anhalt. Übersicht über die Bestände, bearb. von Jörg Brückner, Andreas Erb und Christoph Volkmar (Quellen zur Geschichte Sachsen-Anhalts; 20), Magdeburg 2012.
 

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URL:https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=4713
 
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