Z 285 Augustenstift Köthen, 1820-1936 (Bestand)[Location: Dessau]

Archive plan context


Identifikation

Signatur:Z 285
Benutzungsort:Dessau

Form-/Inhaltsangaben

Titel:Augustenstift Köthen
Laufzeit/Datum (detailliert):1820, 1857 - 1936
Laufmeter:0.70
Findhilfsmittel:Findbuch 2001 (online recherchierbar)
Registraturbildner:Auguste Friederike Esperance, Prinzessin von Reuß, älteste Tochter Heinrichs XLIV. von Reuß-Schleiz-Köstritz, wurde am 3. August 1794 in Braunschweig geboren. Am 18. Mai 1819 vermählte sich Auguste mit Heinrich von Anhalt-Köthen-Pleß, der nach dem Tod seines Bruders Friedrich Ferdinand 1830 dessen Nachfolge als Herzog von Anhalt-Köthen antrat. Ihr soziales Engagement bei der Förderung des Frauenvereins und des Hilfsvereins zur Rettung verwahrloster Kinder sorgte für ein hohes Ansehen bei der Bevölkerung. Nach dem Tod des Herzogs im Jahre 1847 setzte sie ihr wohltätiges Werk mit der am 1848 ins Leben gerufenen Heinrichstiftung fort, mittels der in Köthen eine Kinderbewahranstalt und in Großpaschleben ein Knabenrettungshaus geschaffen werden konnten.
Nach ihrem Tod 1855 wurde zu ihrem Andenken am 19. April 1857 von der Genossenschaft anhaltischer adeliger Frauen eine Stiftung mit dem Namen “Adeliges Augustenstift Köthen” gegründet. Mit ihrer Hilfe sollte unverheirateten Töchtern aus adligen Familien ein angemessener Unterhalt gesichert und ihnen ein segensreichen Wirkungskreis und Beruf gewährt werden. Sitz der Stiftung war das von Herzog Leopold Friedrich übereignete Neue Schloss in der Wallstraße. Die finanzielle Grundlage erlangte die Stiftung durch Zuwendungen der Herzogin Friederike Caroline Juliane von Anhalt-Bernburg und der Prinzessin Auguste von Carolath. Das Vermögen vergrößerte sich durch Einkünfte aus Stiftungs- bzw. Einkaufsgeldern sowie durch Vermögensanlagen und Schenkungen. Das Stammkapital der Stiftung wurde zum Ankauf von Grundbesitz und für sichere Geldanlagen verwendet, während die Einkünfte für Verwaltungskosten, Erhaltung des Stiftshauses und Gehälterzahlungen eingesetzt wurden. Mit Zahlung des Stiftungs- bzw. Einkaufsgeldes erwarben adlige Familien Inskriptionsrechte. Der Besitzer eines Inskriptionsrechtes war befugt, eine Anwartschaft auf eine Stiftsstelle zu erteilen. Er erhielt einen Stiftungsbrief und wurde mit einer fortlaufenden Nummer in das Matrikel eingetragen. Die im Matrikel eingetragene Reihenfolge gab das Recht auf die Besetzung einer freien Stiftsdamen- oder -fräuleinstelle vor. Die benannte Anwärterin mußte aus der Verwandtschaftslinie des Rechteinhabers bzw. aus der seiner Brüder stammen oder die Tochter eines anderen Besitzers eines solchen Rechtes sein. Sie mußte einige Voraussetzungen betreffend Alter, Gesundheit und Lebenswandel erfüllen, unverheiratet und ehelich geboren sein sowie der lutherischen, reformierten oder evangelisch-unirten Kirche angehören. Im Jahre 1872 wurden als weitere Grundbedingung die adlige Herkunft in das Statut aufgenommen. Es waren zunächst 4 Stiftsdamen- und 2 (im Jahre 1919 - 4) Stiftsfräuleinstellen zu besetzen. Die Stiftsdamen erhielten freie Wohnung und zunächst ein Gehalt von 120 Taler (im Jahre 1919 - 900 Mark), während die Fräuleinstellen immer mit der Hälfte des Gehalts einer Stiftsdame dotiert und nicht an einen Aufenthalt im Stiftungshaus gebunden waren. Von der Ehrenäbtissin, den Stiftsdamen, den Stiftsfräuleins und dem Vorstand wurde aus dem Kreise der Stiftsdamen eine Oberin gewählt, die für die Einhaltung der Stiftsordnung zuständig war. Als Stiftsbehörde wählten die Besitzer der Inskriptionsrechte auf einer Generalversammlung aus ihrer Mitte für 6 Jahre einen Vorstand, der zur Wahrnehmung ihrer Rechte und Interessen sowie zur Vermögensverwaltung bevollmächtigt war. Seine Aufgaben bestanden v.a. in der Verwaltung des Vermögens, der Klärung von Vertrags- und Rechtsangelegenheiten, der Aufnahme neuer Stiftungsmitglieder sowie einer gewissen Aufsichtsfunktion über die Anwärterinnen und Stiftsdamen.
Nach einem Beschluss des Präsidiums der Provinz Sachsen in der 24. Sitzung am 13. September 1946 wurde die Stiftung aufgelöst und die Vermögenswerte in Volkseigentum überführt.
Bestandsinformationen:Der Bestand wurde 1964 vom Evangelischen Kreisoberpfarrer des Kirchenkreises Köthen an das Landesarchiv Oranienbaum abgegeben. Die Registratursignaturen lassen darauf schließen, dass die Überlieferung bis ca. 1923 fast vollständig zu sein scheint, während danach die Überlieferung fast völlig abbricht.
 

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URL:https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=196151
 
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