P 404 Anhaltische Innungen und Gewerbe, 1429-1936 (Bestand)[Location: Dessau]

Archive plan context


Identifikation

Signatur:P 404
Benutzungsort:Dessau

Form-/Inhaltsangaben

Titel:Anhaltische Innungen und Gewerbe
Laufzeit/Datum (detailliert):1429 - 1936
Findbuch (PDF):siehe unten unter »Dateien«
Laufmeter:7.80
Findhilfsmittel:Findbuch 2014 (online recherchierbar)
Registraturbildner:Im Handwerk bilden die Innungen den Grundstock der gesamten Berufsorganisation. Eine Handwerksinnung ist eine freiwillige Vereinigung selbständiger Handwerker des gleichen Handwerks oder mehrerer fachlich oder nahe stehender Gewerke zur Wahrung gemeinsamer wirtschaftlicher und sozialer Interessen. Voraussetzung für den Zusammenschluss einer Innung war die Anerkennung durch das regierende Fürstenhaus, welches durch Bestätigung der Innungsartikel, auch Innungsbriefe genannt, das Bestehen einer Innung erst ermöglichte. Darin waren unter anderem festgelegt: die Gliederung und Organisation der Innung, die Voraussetzungen für die Aufnahme in die Zunft, Dauer von Lehr- und Gesellenzeit, die Wanderzeit, die Arbeitszeit und Entlohnung. Die Geschichte der Innungen in Anhalt ist eng mit der Entwicklung der Städte im Mittelalter verbunden. Nur Mitgliedern einer Innung war es gestattet, innerhalb einer Stadt und ihres Umfelds, ein bestimmtes Handwerk oder Gewerbe auszuüben und ihre Waren hier zu verkaufen. Waren und Preise unterlagen der Kontrolle und Regulierung der Innung, wodurch den Mitgliedern ein standesgemäßes Einkommen gesichert wurde. Die Innungen verfolgten nicht nur wirtschaftliche Interessen, sie waren zugleich Gemeinschaften, die das gesellschaftliche, geistige wie auch religiöse Leben innerhalb einer Stadt bestimmten. Aus Mitteln der Innungskasse wurden soziale Risiken, wie Krankheit oder Sterbegeld getragen. Die Aufnahmebedingungen in eine Innung wurden in der Innungsordnung festgehalten. Hierbei wurde besonders Wert auf die "ehrliche" Geburt gelegt, das heißt dass man ehelich geboren sein musste und nicht von Henkern, Totengräbern und sonstigen "unehrlichen" Berufen abstammte. Ein guter Leumund und der Nachweis über ein Mindestvermögen, welches die Zahlung von Innungsgeld ermöglichte, waren weitere Voraussetzungen zur Aufnahme in eine Innung bzw. Beginn einer Lehre. Der Eintritt eines Lehrjungen in die Innung war teilweise mit hohen Kosten verbunden und wurde in sogenannten Lehrlingsbüchern bzw. Aufdingbüchern festgehalten. Nach den Lehrjahren, wurde der Lehrling von den Meistern losgesprochen. Da es keine Prüfung gab, wurde die Lehrzeit in sogenannten Lehrbriefen festgehalten, in welchen der Meister die erworbenen Kenntnisse und eine tadellose Lehrzeit bestätigte. Unmittelbar an die Lehrzeit schloss sich das Gesellenwandern an, welches zur Vervollkommnung der beruflichen Kenntnisse und Fertigkeiten diente. Die vorgeschriebene Wanderzeit betrug je nach zünftiger Regel zwischen 2 und 4 Jahren und war bei einigen Zünften Voraussetzung für die Ablegung der Meisterprüfung. Gestattete die Innung den Antrag zum Meisterrecht, musste der Antragsteller unter Aufsicht ein handwerklich anspruchsvolles Stück als Beweis seines Könnens fertigen. Welche Gewerbe einer Innung angehörten, war von Stadt zu Stadt verschieden, meist schlossen sich die schwächer vertretenen Handwerke zusammen. So bildeten z. B. in Dessau die Huf- und Waffenschmiede, in Köthen die Huf-, Klein- und Zeugschmiede bzw. die Drechsler und Glaser eine Innung. Durch Spezialisierung gingen aus den verschiedenen Gewerken neue Innungen hervor. So entwickelte sich aus dem Schmiedehandwerk eine Vielzahl neuer Zünfte wie Schlosser, Nagelschmiede oder Sägeschmiede. Traditionelle Innungen in Anhalt waren die: Bader und Barbiere, Bäcker, Böttcher, Brauer und Mälzer, Buchdrucker und Buchbinder, Fleischer, Glaser, Goldschmiede, Huf- und Waffenschmiede, Klempner, Kramer, Kürschner, Leineweber, Sattler, Schlosser, Schmiede, Schneider, Schuhmacher, Seiler, Stellmacher und Wagner, Tischler, Zimmerleute.
Bestandsinformationen:Bereits vor 1938 wurden Teile dieses Bestandes dem Anhaltischen Staatsarchiv als Depositum übergeben. Nach dem II. Weltkrieg befand sich dieser Teilbestand im Staatlichen Archivlager Göttingen und kehrte Ende der 80er Jahre in das Landesarchiv Oranienbaum zurück. Eine Abgabe des Historischen Museums der Stadt Köthen 1962 bildete einen weiteren Grundstock. Der Bestand wurde 2010 erstmals erschlossen. Die weitere Erschließung der Urkunden und der losen Dokumente wurde 2013 abgeschlossen.
 

Files

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  • P_404--Findbuch.pdf
 

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URL:https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=195676
 
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