Z 245 Kreisgerichtskommission Oranienbaum, 1812-1882 (Bestand)[Location: Dessau]

Archive plan context


Identifikation

Signatur:Z 245
Benutzungsort:Dessau

Form-/Inhaltsangaben

Titel:Kreisgerichtskommission Oranienbaum
Laufzeit/Datum (detailliert):1812-1882
Laufmeter:0.40
Findhilfsmittel:Findbuch 2014 (online recherchierbar)
Registraturbildner:Nach der Vereinigung der Herzogtümer sind nach dem Gesetz vom 1. Juli 1864 und vom 4. August 1864 die Gerichtsbehörden des Landes und deren Kompetenzen neu organisiert worden. Das Herzogtum Anhalt wurde in fünf Kreisgerichtsbezirke aufgeteilt: Dessau, Köthen, Zerbst, Bernburg und Ballenstedt. Zum Kreisgericht Dessau gehörten die Kreisgerichtskommissionen Jeßnitz, Oranienbaum und Quellendorf. Jedem Kreisgericht steht innerhalb seines Gerichtssprengels die unbeschränkte Ausübung der Gerichtsbarkeit zu. Die bei den Kreisgerichtskommissionen angestellten Einzelrichter sind Mitglieder des Kreisgerichts, in dessen Sprengel ihr Bezirk liegt. Die vorgesetzte Dienstbehörde ist das Oberlandesgericht. Sie stehen jedoch unter Aufsicht des betreffenden Kreisgerichtsdirektors. Die Kreisgerichtskommission Oranienbaum ist zuständig für die Städte Oranienbaum und Wörlitz und die Dörfer Brandhorst, Gohrau, Griesen, Grünehof, Horstdorf, Kakau, Münsterberg, Rehsen, Riesigk, Rothehaus, Schönitz und Vockerode. Die Kreisgerichtskommission Oranienbaum hatte ihre Diensträume im Schloss Oranienbaum. Per Verordnung vom 24. März 1879 wurde anstelle der Kreisgerichtskommission das Amtsgericht Oranienbaum eingerichtet.
 

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URL:https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=194119
 
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