Z 144 Bauverwaltung Köthen, 1854-1947 (Bestand)[Location: Dessau]

Archive plan context


Identifikation

Signatur:Z 144
Benutzungsort:Dessau

Form-/Inhaltsangaben

Titel:Bauverwaltung Köthen
Laufzeit/Datum (detailliert):1854 - 1947
Laufmeter:9.70
Findhilfsmittel:Findbuch 1989; vorläufiges Verzeichnis und Findkartei für die Bauzeichnungen (online recherchierbar)
Registraturbildner:In Auswirkung der Revolution von 1848/49 kam es zu wesentlichen Veränderungen im anhaltischen Staats- und Verwaltungsapparat. 1863 wurde nach dem Aussterben der Linien Anhalt-Zerbst, Anhalt-Köthen und Anhalt-Bernburg für das einheitliche Herzogtum Anhalt eine "Herzoglich-Anhaltische Regierung" gebildet, die sich neben der Zentralverwaltung in die zwei Abteilungen "Finanzen, Domänen und Forsten" sowie "Inneres und Polizei" gliederte. Der Abteilung Finanzen, Domänen und Forsten war die Herzogliche Bauverwaltung, die für die Beaufsichtigung und Leitung der gesamten Hoch-, Wege-, Wasser- und Wallbauten des Herzogtums zuständig war, unterstellt. Sie gliederte sich in sieben Baukreise auf: Baukreis Dessau, Köthen, Bernburg (Landesteile zu beiden Seiten der Saale, einschließlich der Enklave Mühlingen, des vom Köthener Kreis abgetrennten Teils des Kreisgerichtskommissions-bezirkes Nienburg), Sandersleben, Ballenstedt, Zerbst und Coswig. 1874 wurden die anhaltischen Mittelbehörden neugestaltet. Die Abteilung Finanzen, Domänen und Forsten wurde von der Regierung abgezweigt und einer gesonderten Behörde - der Finanzdirektion - übertragen. Nachgeordnete Behörden der Finanzdirektion zur Wahrnehmung der Aufgaben des Bauwesens waren die Bauverwaltungen. In Anhalt gab es nunmehr eine Wasserbauverwaltung und für die fünf anhaltischen Kreise Dessau, Köthen, Bernburg, Zerbst und Ballenstedt je eine Bauverwaltung. Das gesamte staatliche Hochbauwesen lief im Oberbaubüro der Finanzdirektion zusammen. Die Bauverwaltungen waren die Ausführungsorgane des Oberbauamtes. Die Aufgaben der Bauverwaltungen wurden in der "Dienstanweisung für die Anhaltischen Bauämter" vom 1. Oktober 1927 folgendermaßen formuliert "Aufgabe ist die Durchführung staatlicher Bauten, die Pflege des baulichen Zustandes staatseigener oder staatlich benutzter Dienstgrundstücke, die Fürsorge für die Erhaltung von Baudenkmälern sowie die Bauberatung". 1932 wurde das Staatsministerium alleinige oberste Verwaltungsbehörde. Die "Zweite Verordnung zur Umbildung und Vereinfachung der Verwaltung" vom Juli 1932 beinhaltete die Aufhebung der Kreisdirektionen, Kreisärzte, Kreistierärzte, Kreisschulaufsichten und der der ehemaligen Finanzdirektion unterstellten Bauverwaltungen. Die Zuständigkeiten fielen an das neugebildete Kreisamt, das dem Staatsministerium nachgeordnet wurde. Das Kreisamt gliederte sich in die Abteilungen Inneres, Schulaufsicht, Bauverwaltung, Vermessung, Kasse. Die Abteilungen "Bauverwaltung" der Kreisämter unterstanden der Abteilung Finanzen des Staatsministeriums. Sie verwalteten das Hochbauwesen des Staates, der Reichsjustizverwaltung und Polizei, der Evangelischen Landeskirche, des Landesfürsorgeverbandes, der Joachim-Ernst-Stiftung und der Theaterstiftung (mit Ausnahme der Theatergebäude). Es gab folgende Abteilungen "Bauverwaltung" bei den Kreisämtern: Bauverwaltung Dessau, Bauverwaltung Köthen, Bauverwaltung Bernburg (Stadtkreis Bernburg, Landkreis Bernburg mit Ausschluss des Amtsgerichtsbezirkes Sandersleben sowie der Gemeinden Großmühlingen und Kleinmühlingen, hinsichtlich der Baupolizei auch für diese Gebiete), Bauverwaltung Zerbst, Bauverwaltung Ballenstedt, Wasserbauverwaltung Dessau. Nach Beendigung des zweiten Weltkrieges 1945 bildeten das ehemalige Territorium des Freistaates Anhalt und die frühere preußische Provinz Sachsen die Provinz Sachsen-Anhalt der sowjetischen Besatzungszone. Die Provinz Sachsen-Anhalt wurde 1947 in Land Sachsen-Anhalt umbenannt. In diesem Zeitraum wurden die Kreisämter aufgelöst. Bei der Provinzialverwaltung/ab 1947 Landesregierung wurde
eine Abteilung Hochbau geschaffen. Ihr wurden die Staatshochbauämter - die aus den ehemaligen Abteilungen Bauverwaltung der Kreisämter hervorgingen - unterstellt. 1952 wurde das Land Sachsen-Anhalt aufgelöst und aus ihm die Bezirke Halle und Magdeburg gebildet. Bei den neu entstandenen Räten der Bezirke wurde der Bereich Bauwesen dem Bezirksbauamt übertragen.
 

Files

Files:
  • Z_135_138_143_144_151_152_Bauverwaltungen--Findbucheinleitung.pdf
 

URL for this unit of description

URL:https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=193047
 
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